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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Familie und Gesundheit

Deutsches Kindergeld wurde eingestellt  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo,

mir wurde vor 1 Woche das Deutsche KIndergeld gesperrt...mit der Begründung auf Prüfung nach dem Einkommenssteuergesetz, da ich meine Steuern in Lux zahle würde mir in DE kein Kindergeld zustehen.

Ich das wirklich so? Beide Kinder leben in DE, ich bin auch in DE gemeldet.

Ich dachte immer ich bekomme das Geld aus De und den Zuschlag aus Lux.

Das Formular das ich jetzt nach Lux schicken musste war so als würde ich in Lux wohnen, und in DE arbeiten. Haben die da einfach nur mal wieder was verbockt auf dem Amt?

Ich bin dankbar für jede Nachricht.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Habe jetzt den Bescheid das ich das ganze KIndergeld des letzten Jahres an DE zurück zahlen soll....man was bin ich sauer...


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Benya
93 Messages

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15 Jahren  ago  

Wenn du Alleinerziehend bist und nur Sozialabgaben in Lux hast, dann ist auch nur Luxemburg fürs Kindergeld zuständig. Wenn es bei der Rückzahlung bleibt (welche übrigens auch von Luxemburg wieder an dich zurückgezahlt werden, sofern nicht verjährt) dann sei froh, denn der deutsche Staat könnte dich theoretisch auch verklagen:). Am besten auf beiden Seiten mal telefonisch abklären, ob die das nicht untereinander zahlen können/möchten. LG


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lisa23
28 Messages

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15 Jahren  ago  

Keine Panik, bei mir war es die gleiche Situation. Schuld daran ist nach meiner Meinung die deutsche Kindergeldkasse. Sie weist einen nicht darauf hin, dass du als Alleinerziehende keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld hast. Das Luxemburger Kindergeld wird 2 Jahre rückwirkend gezahlt. Du bittest die deutsche Kindergeldkasse schriftlich um direkte Verrechnung mit der CNPF. Das Luxemburger Kindergeld wird zukünftig monatlich an dich gezahlt und das ganz pünktlich (wenigstens ist das so bei mir). Du kannst jeden Monat damit rechnen und die Warterei auf die halbjährliche Ausgleichszahlung hat ein Ende. Sei froh, dass das ganze innerhalb der Zweijahresfrist aufgefallen ist. LG