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Forum / Familie und Gesundheit

Deutsches Elterngeld mit Lux Kindergeld+Kinderbonus verrechnet?  

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Lambe
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13 Jahren  ago  

Hallo,

habe heute den Bescheid fuer den Differenzbetrag des Kindergeldes aus Luxembourg erhalten. Ab dem Zeitpunkt das meine Frau Elterngeld aus Deutschland für unsere 2. Tochter bekommt, wird dies in die Zahlungen aus Deutschland mit eingerechnet und folglich ist der Differenzbetrag aus Lux Null. Ist das korrekt das Deutsches Elterngeld mit dem Kindergeld und Kinderbonus aus Luxembourg verrechnet wird? Eigentlich sind das ja verschiedene Dinge. Wenn man aus Lux die Erziehungszulage bekommt, wird diese ja auch nicht mit dem Lux Kindergeld verrechnet. Genauso wird in Deutschland ja auch nicht das Kindergeld gestrichen, wenn man Elterngeld bekommt.

Falls dies dennoch so sein sollte, habe ich noch ne weiter Frage bzgl des Lux Elterngeldes für Elternurlaub. Wird diese dann auch mit dem Lux Kindergeld und Kinderbonus verrechnet oder bekommt man das zusätzlich?

Grüße Lambe


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13 Jahren  ago  

ist leider so.

du musst hier verstehen das es zunächst nach zwei verschiedenen dingen aussieht - für dich und mich - aber alles fällt unter die regelung der sozialleistungen/zulagen und hier darf laut gesetz nur ein ausgleich passieren und keine addition.

sorry für die schlechte nachricht.


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Ruwertal
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13 Jahren  ago  

Wie lange wird in Lux eigentlich diese Erziehungszulage gezahlt ?

habe das gleiche problem/Fragestellung wie Lambe.

Otkober 2tes Kind...Elterngeld bis Mai diesen Jahres... daher fast null Kinderbonus 🙁 und bald wieder fast Null Kinderbonus


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chris22
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13 Jahren  ago  

Ihr habt trotzdem einen Anspruch auf den Kinderbonus. Den müsst Ihr meines Wissens für den Zeitraum, in dem die Familienkasse nicht zahlt, im Rahmen der Steuererklöärung geltend machen.


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13 Jahren  ago  

eijeiei, letztlich wird das die deutsche Erziehungszulage zu 100% von den Leisungen aus Luxembourg abgezogen.

Einfach mal ein Zahlenbeispiel.

pro Monat 800 Euro Elterngeld aus D, alle Ansprüche aus Lu zusammen 700 Euro, damit 800>700=0Euro aus Lu.

Zu der Frage wie lang - die in D genommene Zeit wir von Anspruch in Lu abgezogen.

Lu 6 Monate Vollzeit, D 9 Monate Vollzeit genommen, damit Lu 6 < D 9 = Ansprüche in Lu 0


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13 Jahren  ago  

achso, nochmal der gesetzliche Hinweis - es geht um Familienzulagen; dh vom Kindergeld über Bonus, Steuervorteil, Schulgeld usw.

Das deutsche Elterngeld ist eine sg Familienzulage zu dem Kinergeld aus D addiert werden muss.


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chris22
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13 Jahren  ago  

"Der Kinderbonus ist in Luxemburg auch als Familienleistung gesetzlich geregelt und wird von der Familienkasse gezahlt. Bei Kollisionen von deutschem Elterngeld und luxemburger Kindergeld wird dies deutlich. Wer Elterngeld aus Deutschland erhält, erhält kein lux. Differenzkindergeld und auch nicht den Kinderbonus. Denn der Kinderbonus ist nur fällig, wenn auch Kindergeld gezahlt wird. Nur Subsidiär kommt eine Geltendmachung über die Steuererklärung in Betracht. Dann aber auch nur in Höhe der gezahlten Steuern. Wer also lediglich 700 Euro Steuern im Jahr gezahlt hat, bekäme auch den Kinderbonus vom Finanzamt nur in dieser Höhe gezahlt."


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Lambe
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13 Jahren  ago  

vielen Dank fuer die Antworten. Das mit dem kindergeld ist dann wohl leider so. Aber mit dem Kinderbonus hoffe ich mal, dass Chris da Recht behaelt und man diesen ueber die Steuererklaerung wieder geltend machen kann. Ein Antrag auf Erziehungsgeld aus Luxembourg macht dann folglich also auch keinen Sinn, da dieser mit dem Elterngeld aus Deutschland verrechnet werden wuerde. Oder sehe ich da etwas falsch?


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13 Jahren  ago  

hängt davon ab ob du wieder arbeitest - wenn ja dann gibt es nix mehr.


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Lambe
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13 Jahren  ago  

wollte mal ein kleines Feedback geben, da ich mittlerweile meine Steuererklaeung fuer 2011 bekommen habe. Ich habe in der Steuererklaerung angegeben, dass mir bitte auch der fehlende Kinderbonus ausgezahlt werden soll, da dieser fuer den Grossteil des Jahres 2011 von der Familienkasse nicht ausgezahlt wurde. Ausgeszahlt wurde leider nichts und auf Nachfrage heisst es, dass wenn ein Monat Kinderbonus von der Familienkasse gezahlt wird im Jahr, kann man nichts mehr ueber die Steuererklaerung zurueckfordern. Das wuerde so im Gesetz stehen. Die Frage ob es sich beim Kinderbonus um eine Familienleistung oder Steierermaessigung handelt, wurde allerdings klar mit Steuerermaessigung beantwortet. Und das es wohl auch nicht so ganz gerecht sei, aber es steht eben so in dem Gesetz. Ich frage mich ob man da irgendetwas unternehmen kann oder das einfach so hinnehmen muss. Immerhin geht es nicht um wenig Geld.