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Forum / Familie und Gesundheit

Deutscher Corona Kinderbonus vom Unterschiedsbetrag abgezogen  

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Yeuyeu
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4 Jahren  ago  

Hallo,

Wir wohnen in Deutschland und haben in September und Oktober 2020 den "Corona Kinderzuschlag" von der deutschen Familienkasse erhalten.

Jetzt haben wir, wie immer in Januar, den Unterschiedsbetrag von der Zukunftkeess (der Papa arbeitet im Luxemburg) überwiesen bekommen, mit der genauren Abrechnung: der Zuschlag wird als Auslandsleistung angezeigt und abgezogen. Wir erhalten also für die 2 Monaten keinen bzw. einen sehr geringen Unterschiedsbetrag.

Kurz gesagt haben wir dadurch für 2 Kinder zwar 600€ vom deutschen Staat erhalten, aber wiederum fast 500€ weniger vom luxemburgischen Staat.

Es war bestimmt nicht Sinn der Sache, dass das Luxemburg durch die deutsche Sonderhilfe Geld spart und die Familien kaum davon profitieren, oder?...


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peterpan5
96 Messages

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4 Jahren  ago  

Guten Morgen,

dieses Thema wurde bereits auch in zwei anderen Threads behandelt. Da der Kinderbonus in Deutschland auch steuerrechtlich angerechnet wird, wird hier auch noch eine kleiner Anrechnung erfolgen.

Ich denke wegen den geringen Beträgen wird niemand klagen und somit wird die rechtliche Frage schwierig zu beantworten.

 


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TheDuke
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4 Jahren  ago  

Hallo,

da es sich um ein erhöhtes Kindergeld handelt finde ich, dass die Anrechnung korrekt ist. Man könnte fast denken dass es sich hier um Rosinenpickerei handelt.


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S.B.
Deutschland | 9 Messages

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4 Jahren  ago  

Bei meiner Frau wurde vom Kindesvater die Hälfte des Bonus ( 1x 100€ + 1x 50 €) beim Unterhaltsgeld abgezogen, was ja so gesehen auch korrekt ist.

Nun sind bei der Unterschiedszahlung der Zukunftskees im Januar 2021 insgesamt 211€ abgezogen worden.

Somit hat meine Frau ein dickes Minus eingefahren , da der Kindesvater ja auch schon die Hälfte der Bonuszahlung bei der Unterhaltszahlung abgezogen hat. 

300€ Corona Bonus gab es pro Kind, bekommen hat meine quasi Frau nichts davon, im Gegenteil ein Minus von 61€.

Das kann doch ganz bestimmt nicht als Sonderhilfe Hilfe für Familien sein oder???


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info
3715 Messages

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4 Jahren  ago  

@S.B.

Dafür darf der Kindesvater ja die 50% vom fehlenden Differenzkindergeld nicht mehr vom Unterhalt abziehen. Er muss also nur die 50% von der Differnzkindergeldzahlung verrechnen die tatsächlich ausbezahlt wurden. Nur die Schulanfangszulage bildet eine Ausnahme, die darf komplett verrechnet werden.