Meine Frage ans Forum:
Ich bin in L gesetzlich krankenversichert, meine Frau ist privat als EU-Beamtin krankenversichert (arbeitsort L). Wir wohnen in D. Die IKK SW will nun die Gehaltsabrechnungen meiner Frau sehen. Hintergrund der Frage ist, ob unsere gemeinsamen Kinder bei mir oder meiner Frau versichert sein dürfen. ZZt sind die Kids über mich versichert, ein Zustand, den wir gerne beibehalten möchten, da die EU KV keine GG-Versicherungskarte anbietet.
Die IKK SW argumentiert folgendermassen: - Die Zuständugkeit ist gegeben, da das Wohnsitzprinzip gilt. Daher darf die IKK SW diese Daten erheben, obwohl sie "nur" als Verrechnungsstelle fungiert, - Die Daten würden dann an die L KV übermittelt.
Meine Frau ist nicht ohne Weiteres bereit die Gehaltszettel zu übermitteln.
Ich bin der Meinung, dass meine Frau, die bei einer supranationalen Organisation, die nach ihren Eigenen Statuten handelt, privat krankenversichert ist, dazu auch nicht verpflichtet ist. Meine Frau unterliegt weder deutschem noch luxemburgischen Sozialrecht (zumindest was KV und Rentenversicherung angeht).
Kennt sich jemand aus?
Merci villmools im Voraus!