logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Conge Parental?  

Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch in Luxemburg, nachdem ich nun seit ca. 6 Monaten arbeitslos bin da mir nach der Elternzeit keine Teilzeitbeschäftigung angeboten werden konnte. Dem potentiellen neuen Arbeitgeber habe ich bereits mitgeteilt, dass ich wieder schwanger bin, aber das sei wohl kein Problem... Jetzt habe ich aber gelesen dass Voraussetzung für den Conge parental ist, dass man 12 Monate gearbeitet hat (vor dem Elternurlaub). Ist das so? Würde ich in dem Fall garkeinen Elternurlaub bekommen? Also nur mal angenommen ich würde tatsächlich einen Job jetzt finden. Entbindungstermin ist im September. Wird das Elterngeld auch anteilig gezahlt wenn man Teilzeit arbeitet??

Fragen über Fragen...

lg nisha


Profilbild von
info
3700 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Ja dem ist so, du bekommst nur den Mutterschutz. Wenn du nicht arbeiten gehst gibt es auch den finanziellen Abgleich nicht.


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

"Der als Arbeitnehmer beschäftigte Elternteil muss darüber hinaus während des gesamten dem Elternurlaub vorangehenden Jahres bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein."

"3. Wöchentliche Arbeitszeit bei Arbeitnehmern Während des dem Elternurlaub vorangehenden Beschäftigungszeitraums muss der Elternteil mindestens die Hälfte der normalen Arbeitszeit arbeiten, die gemäß Gesetz oder Kollektivvertrag auf ihn anwendbar ist, d.h. im Allgemeinen während 20 Stunden wöchentlich bei demselben Arbeitgeber."

ja das stimmt!! Ich stand letztes Jahr vor dem gleichen Problem!! Hatte aber noch Glück da der Mutterschutz mit einberechnet wurde


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Nach dem Mutterschutz musst du sofort wieder arbeiten gehen. Nur dein Mann bzw. Freund kann, wenn er in Luxemburg beschäftigt ist, den Elternurlaub nehmen. Vorraussetzung: Er ist bereits 12 Monate bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt.


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo,

na das sind ja mal rosige Aussichten.... Trotzdem danke für die Antworten!

LG


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

hast denn keinen Anspruch auf Erziehungszulage?


Profilbild von
info
3700 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

nur wenn sie weiter Arbeiten geht nach dem Mutterschutz, habe ich oben aber schon geschrieben.