Guten Abend liebes Forum,
mich beschäftigt momentan eine Frage zum Congé Parental, auf die ich auf der CNPF Seite keine eindeutige Antwort finden konnte. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen:
Momentan befinde ich mich noch im Congé Parental. Nun planen wir ein Geschwisterkind, das in relativ geringem Abstand zu unserem ersten Kind zur Welt kommen sollte.
Wie ist das mit den Leistungen, wenn man während oder unmittelbar nach des ersten Congé Parental erneut schwanger wird ?
Ich habe gelesen, man muss 12 Monate vor dem CP gearbeitet haben, um leistungsberechtigt zu sein.
Wenn man nun aber beispielsweise am 1.10.2011 wieder arbeiten ginge, sofort schwanger wird, aber bald ein Beschäftigungsverbot (dispens) bekommt, hat man ja nicht mehr die 12 Monate gearbeitet - hat man dann kein Anrecht mehr auf den CP ?
Im besten Falle - wenn man also noch bis zum MuSchu weiterarbeiten gehen kann, schafft man je nach dem wie schnell man schwanger wird, auch die 12 Monate nicht mehr - was ist dann ?
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt !
Von euch ist doch (hoffentlich) sicher der bzw. die ein oder andere in der gleichen Situation und kann mir mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen.