Nein, seit einigen Jahren ist die Bank nicht mehr verpflichtet, zu prüfen ob IBAN und Name passen.
BaFin:
__________
"Bei der Ausführung einer Überweisung hat die Bank ausschließlich die Kontonummer sowie die Bankleitzahl oder die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), die sog. Kundenkennung zu beachten (§ 675r BGB). Der Name des Zahlungsempfängers gehört nicht dazu.
Die Bank muss daher keinen Kontonummer-Namensvergleich anstellen, d.h. nicht prüfen, ob das Konto dem genannten Überweisungsempfänger zusteht. Gibt der Auftraggeber eine falsche, aber existierende Kontonummer an, darf die Bank die Überweisung auf dieses Konto ohne weitere Prüfung vornehmen. Der Auftraggeber muss sich dann selbst darum kümmern, wie er sein Geld vom falschen Empfänger zurückbekommt.
Die Angabe der Kontodaten des Zahlungsempfängers sollte daher sorgfältig erfolgen und diese vor Einreichung bei der Bank nochmals überprüft werden."
___________
Die IBAN enthält zwei Prüfziffern (die beiden hinter DE), daher ist eine Falschüberweisung durch "vertippen" oder Zahlendreher ausgeschlossen. Wenn man aber eine falsche IBAN nimmt hat man ein Problem. Die Bank kann auch nicht einfach zurückbuchen, sie braucht dazu die Zustimmung des Empfängers der das Geld fälschlicherweise erhalten hat.
Natürlich sollte ein Schreiben mit Deiner Unterschrift reichen, Bürokratien (wie die CNS) arbeiten aber nicht nach menschlicher Logik.