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Forum / Familie und Gesundheit

CNS - Privatpatient  

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freeman1979
41 Messages

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1 Monat  ago  

Hallo,

ich bin CNS krankenversichert in Lux mit TKK als Abrechnungskasse in D, arbeite in Lux und wohne in D.

Kann man auch in D zum Facharzt in die Privatsprechstunde gehen und die private Rechnung an die CNS schicken?  Wird einem dann der luxemburgische Anteil an den Kosten erstattet oder erhält man gar keine anteilige Erstattung?

Gleiche Frage für die Privatsprechstunde im Krankenhaus bei einem Facharzt. Dort bekommt man viel schneller einen Termin als in der Sprechstunde für gesetzlich versicherte. Würde die CNS einem den gesetzlichen Anteil an der Rechnung erstatten? Oder muss man das vorher anfragen?

Beste Grüße

 

 


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Maisy
176 Messages

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1 Monat  ago  

Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, wird die CNS dir jede deutsche Rechnung ohne Erstattung zurück schicken da eine deutsche Kasse für dich zuständig ist.


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Schaoten
485 Messages

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1 Monat  ago  

Falls du eine private Krankenzusatzversicherung in Luxembourg hast, übernimmt die unter Umständen anteilig Kosten.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 366 Messages

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1 Monat  ago  

Wenn Du ein S1 Formular bei einer deutschen Krankenkasse eingereicht hast, kannst Du in Deutschland nur mit Deiner deutschen Krankenkasse abrechnen. Die CNS wird keine deutschen Kosten übernehmen.

Allerdings steht Dir frei, Dich bei einem deutschen Kassenarzt oder -ärztin privat behandeln zu lassen und dann die Kostenerstattung bei der KK zu beantragen. Das gilt aber nicht für Praxen, die keine Kassenzulassung haben! Du trittst dann als *Selbstzahler* auf, die wie privat Versicherte behandelt werden und musst die Rechnung also selbst übernehmen. Diese kannst Du anschließend bei Deiner Krankenkasse einreichen; bekommst aber nur den "Kassensatz" bezahlt, d.h. einen Teil der Kosten musst Du dann selbst tragen.


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LuxBas
10 Messages

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1 Monat  ago  

Das stimmt nicht. Du kannst das Kostenerstattungsprinzip bei der deutschen KK wählen und bekommst dann bei jedem Arzt eine Privatrechnung. Die KK ersetzt die Kosten, die sie einem Kassenpatienten gewährt hätte - unabhängig davon, ob der Arzt eine Kassenzulassung hat oder nicht. Für den Differenzbetrag braucht man natürlich eine Zusatzversicherung.