Zur Klarheit: Presseinfo: " Ab dem ersten Oktober gelten die neuen von der luxemburgischen Gesundheitskasse CNS (früher Krankenkasse) aufgestellten Regeln bezüglich des Ausgangs im Krankenschein. Wer vom Arzt krank geschrieben wird und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, muss weiterhin die ersten fünf Tage der Krankschreibung zu Hause bleiben. Es sei denn, er ist an den oberen Gliedmaßen verletzt, z.B. ein gebrochener Arm. Ausgenommen von diesem Verbot sind außerdem Besuche beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Physiotherapeuthen. Außerdem dürfen krank geschriebene Arbeitnehmer nicht in Bars oder Restaurants gehen und an Sportveranstaltungen teilnehmen.
Nur, wenn der Ausgang erlaubt ist, darf man die eigenen vier Wände verlassen. Neu sind auch die deutlich eingeschränkteren Zeiten. War der Ausgang bislang von 10 Uhr bis 21 Uhr gestattet, so ist dies im Krankenschein in Zukunft nur noch von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr möglich. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen rechnen. Auch Grenzgänger will die CNS verstärkt kontrollieren. "
So weit so gut... Der offizielle französische Text (im Wort von gestern) sagt, dass: - diese Ausgangszeiten gelten, auch wenn ein (D?) Arzt erweiterte Zeiten auf d. Krankenschein schreiben würde - man keinen Sport treiben darf (außer es wäre vom Arzt ausdrücklich verschrieben) - man keine weitere Aktivität ausüben darf, die mit der Arbeitsunfähigkeit nicht vereinbar wäre - man verpflichtet ist, seinen Aufenthaltsort (falls man nicht zu Hause krank geworden ist...) während der Arbeitsunfähigkeit der Kasse anzugeben.
Der franz. Text sagt auch, dass man schon auch ab dem 1. Tag zum Restaurant gehen darf, um eine Mahlzeit zu sich zu nehmen, unter der Voraussetzung, dass die Kasse vorher darüber informiert wird.
Für einen Arztbesuch außerhalb der Ausgangszeiten muss man ggf. (d.h. im Fall einer Kontrolle) eine Bescheinigung vorlegen können.
Ad absurdum Frage: Wenn sich die Arztpraxis in der Nähe des Fussballstadions befindet, darf ich meinen Fussballschal anziehen oder werde ich auch an den Pranger gestellt??
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