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fludderer
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16 Jahren  ago  

Der Staat Luxemburg hat es entlich geschafft auch den Erziehungssektor zu erneuern und kostenlose Betreuungsstunden einzuführen.

Leider ist man als Grenzgänger nach der derzeitigen Regelung aussenvor. Mehr noch man wird sogar bestraft, da nur in Luxemburg ansässige diesen erhalten können.

Meine Frau und ich sind beide Grenzgänger und unser Sohn geht hier in Lux in den Kindergarten.

Durch die Änderungen die mit dem Cheque Service einhergehen soll die Betreuung unseres Sohnes jetzt zum Höchsttarif abgerechnet werden.

Das bedeutet für uns über fast eine Vervierfachung des derzeitigen Beitrages.

Geht es anderen hier im Forum ähnlich???


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Sandy
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16 Jahren  ago  

Hallo fludderer, also mir wurde bislang noch keine Erhöhung unter die Nase gehalten. Das Vierfache ist ja wohl ne Frechheit. Mit welcher Begründung wollen die in der Crèche denn so viel mehr von euch jetzt haben? Sandy


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fludderer
39 Messages

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16 Jahren  ago  

Da liegt daran, dass Grenzgänger die keinen Anspruch auf den Cheque Service haben mit dessen Einführung zum 01.03.2009 automatisch zum Höchsttarif abgerechnet werden.

Eine Rechnung haben wir noch nicht erhalten. Ich habe mit der extra hierfür eingerichteten Abteilung des Ministeriums telefoniert (Nr. findest Du unter www.cheque-service.lu) und die haben mir dies bestätigt. Es kommt wohl aber auch noch auf die Art der Einrichtung an.


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Van
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16 Jahren  ago  

Also ich weiß, daß jeder, der nicht in Luxembourg wohnt und sein Kind nun in Luxembourg in eine Einrichtung gibt, den vollen Satz bezahlen muß. Vorher war es abhängig nach Einkommen. Aber: Jedes Kind, daß schon vor der Neuregelung in einer luxembourgischen Einrichtung angemeldet war, läuft zum alten Tarif weiter, also gehaltsabhängig/anteilmäßig.


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Van
79 Messages

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16 Jahren  ago  

Achja, noch schöner wird es, wenn Dein Kind mit 4 Jahren zusätzlich noch in die (Vor-)Schule in Luxembourg gehen muß (Pflicht in Lux!). Dann mußt Du auch noch Schulgeld zahlen, wenn Du Grenzgänger bist und nicht in der Gemeinde wohnst...


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fludderer
39 Messages

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16 Jahren  ago  

@van

von dieser Regelung, dass Kinder die vor Einführung des Cheque Service bereits angemeldet waren weiter nach alter Art und Weise abgerechnet werden sollen habe ich gehört.

Allerdings war dies zu dem Zeitpunkt als ich davon hörte nur die Rede und noch nicht umgesetzt.

Weißt was genaueres hierzu, ob es bereits so vom Ministerium beschlossen wurde?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen,

also ich habe heute Morgen mit dem Dekretär des Familienministerium telefoniert.

Tatsächlich ist es so, dass Kinder von Grenzgängern die vor dem 1. Januar 2009 in einer staatlichen Luxemburger Kinderkrippe eingeschrieben waren ebenfalls Anrecht auf die "Cheque de service d'accueil" haben. Sollte das Kind allerdings in einer privaten oder halbstaatlichen Krippe sein ( z.B. Creche de Luxembourg, Neudorf )hat man höchstwahrscheinlich kein Anspruch und muss den Volltarif bezahlen, was heisst Euro 7.50 pro Betreuungsstunde. Allerdings ist dies noch nicht definitiv entschieden und ich bekommen so bald als möglich einen Rückruf vom Ministerium.

Ich finde dies eine Frechheit....

Ich habe mich vor 7 Monaten entschieden meine Tochter in Luxemburg in die Krippe zugeben, weil sie erst 18 Monate alt war. Obwohl die Krippe in Luxemburg doppelt so teuer ist wie der Krippenplatz den ich in Deutschland haben konnte. Ich dachte mir aber, dass es besser für sie ist, weil ich so in ihrer Nähe bin und schneller bei ihr bin wenn es ihr nicht gut geht oder sie krank ist.

Hätte ich über diese Änderung bescheid gewusst, hätte ich anders reagiert. Entweder hätte ich mir eine geeignete staatliche Krippe gesucht oder aber in Deutschland eingeschrieben.

Den Volltarif kann ich nicht zahlen, dann bleibt ja kaum noch was vom Gehalt übrig....

Allerdings geht meine Tochter mit drei Jahren in den deutschen Kindergarten um sie nicht vom Dorfgeschehen zu isollieren.

Muss ich sie jetzt wirklich in der Krippe rausreissen, wo sie sich doch so gut eingelebt hat, in Deutschland ( auf die schnelle ) einen neue Krippe finden. Sie dort in 2-4 Wochen eingewöhnen ( mein Arbeitgeber wird sich freuen ) und dann im Dezember wieder dort wegnehmen und in im Kindergarten eingewöhnen.... Naja, wie heisst der Slogan vom "Cheque de service d'accueil"- Unsere Kinder- unsere Zukunft, zum Wohl der Kinder.... Also ganz ehrlich denke ich, dass dies nicht zum Wohl meines Kindes beiträgt....

Ich halte euch auf dem Laufenden, wenn ich Neuigkeiten habe...

Liebe Grüsse


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Blaubaer
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16 Jahren  ago  

Nachdem es nun ein Urteil zur lux. Studienbeihilfe vom EuGH gefällt wurde und zwar, daß "das Unionsrecht verlange von Mitgliedstaaten, dass sie Wanderarbeitnehmern die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen gewähren wie inländischen Arbeitnehmern“, würde mich interessieren, was das für Auswirkungen auf den Cheque Service hat. Wir zahlen seit Jahren den vollen Beitrag für unser Kinder in Creche und Ecole Maternelle, obwohl wir beide in Lux arbeiten und dort sozialversichert sind. Leider wohnen wir in Deutschland.:cry:


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Ramon1
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16 Jahren  ago  

Ich denke nicht dass dies Auswirkungen auf die Cheque Services haben wird. Warum auch? Die Cheque Services sind ja in erster Linie eine Unterstützung bzw Subvention für sozialschwächere bzw geringverdienende Eltern oder Alleinerziehende, die in Luxembourg leben, und die mit den teuren Lebenshaltungskosten in Luxembourg zurecht kommen müssen. Die mögliche Unterstützung wird berechnet nach dem Einkommen des Haushalts und ob man mit diesem Einkommen im teuren Luxembourg vernünftig leben kann als Familie. Je nach Höhe des Einkommens wird die Unterstützung weniger und bei 3,5 Mal Minimumgehalt gibt es dann nichts mehr.

Mich würde es interessieren, wie man als in Deutschland Ansässiger seine Kinder in Luxembourg zur Schule schicken kann? Wir hatten uns vor Jahren auch informiert ob dies möglich ist aber leider überall die Info bekommen dass dies nicht geht. Na ja, es scheint ja aber möglich zu sein.

Ich kann mir aber vorstellen, dass ihr euch in einer Art Grauzone bewegt: In D leben und die Kinder gehen in L zur Crèche/Schule. Entsprechend habt ihr auch die gleichen hohen Kosten (vor allem für Crèche) und profitiert aber von keinerlei Subvention. Auf der anderen Seite seid ihr nicht den teuren Lebenshaltungskosten von Luxembourg ausgesetzt. Mmmh, vielleicht hat der Gesetztgeber in L für solche Fälle nix vorgesehen...???