Hallo, wir haben den Antrag auf Studienbeihilfe meiner Stieftochter abgelehnt bekommen mit der Begründung, es müsse sich hierbei "um das KIND des in Lux. beschäftigten Arbeitnehmers handeln". Gemeint sind vermutlich die LEIBLICHEN Kinder... Habt ihr ne Ahnung ob das so rechtens ist? Dachte immer, dass die Kinder aus einer vorherigen Beziehung durch eine nachfolgende Ehe automatisch legitimiert werden (auch in Lux.)... CNS, CNPF u Finanzamt haben jedenfalls nie Probleme gemacht. PS: alle Bedingungen sind sonst soweit erfüllt und alle nötigen Dokumente wurden eingesendet. Danke für Erfahrungsberichte, Tipps, gesetzl. Referenzen!:bigsmile:
Die 5-Jahres-Frist orientiert sich doch am begründenden Arbeitnehmer (Dauer der Beschäftigungsverhältnisse in Luxiland unmittelbar vor Antrag). Aber an eine Adoption älterer Kinder hat hier ganz sicher niemand gedacht. Die Frage bleibt interessant. Es gibt ja auch noch die Frage, was ist, wenn bei insgesamt 5 Jahren in Luxemburg zwischendurch mal woanders gearbeitet wurde.
Danke schon mal für eure Ansichten. Es geht aber nicht um Adoption sondern um die Frage, dass die Kinder meiner Partnerin, die aus einer vorherigen Beziehung stammen, m.E. durch die Tatsache meiner Heirat von Rechts wegen legitimiert sind - mit allen Rechten und Pflichten. Ne klassische Patchwork-Familie eben. Wie gesagt: bisher keine Probleme mit CNS, CNPF etc.
Die aktuelle Rechtslage basierend auf dem letzten Gerichtsurteil der EU besagt klar das es sich um leibliche Kinder handeln muss.
Es sind nach der geltenden Rechtslage also keine Anspruchsberechtigte Kinder.
Wie Hugo1 ober bereits geschrieben hat würde hier nur eine sg Musterklage evtl helfen.
Nebenbei für Hugo1 und henkel12-> wenn man die Bezeichnung von Luxemburg mal lustig machen will dann geht das so:
"Luxusburg"*
* Zitat aus der luxemburger Comikbuchreihe Super-Champ.
Das hat zwar jetzt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass henkel12 die Luxemburger verulken will oder sonstiges - hoffe ich zumindest nicht. Ich finde den Namen Luxiland einfach nett, ich liebe dieses Land und bin selbst mit einer Luxemburgerin verheiratet und nenne es selbst seit über 20 Jahren so. Das hat nichts mit mangelndem Respekt zu tun - ich mag sowohl die Mentalität als auch die Menschen, die dort leben und habe selbst fast 20 Jahre dort gearbeitet.
Ich denke wenn man sich respektlos dem Land gegenüber verhalten wollte, dann gäbe es sicherlich andere Schimpfnamen, die meine Frau auch zu genüge zu hören bekommt, aber diese werde ich jetzt nicht hier nennen.
In diesem Sinne auf ein friedliches Miteinander zwischen Luxis und Preussis!!!!
Bei manch anderer Formulierung lässt sich über political correctness sicher streiten - aber "Luxiland" wird in meinem Umfeld (auch von Luxemburgern) häufig benutzt und ist somit kein Ulk. Sollte ich einmal beabsichtigen mein Arbeitsgastland zu verulken, komme ich gerne auf info`s Vorschlag "Luxusburg" zurück - gefällt mir gut!
@Rair: Versorgungsverpflichtungen hast Du bereits übernommen, sobald Du eine Lebensgemeinschaft eingehst, auch ohne Heirat. Rechte erwirbst Du dagegen so gut wie keine. Gegenüber unterhaltsberechtigten Kindern haben jedoch die leiblichen Eltern den finanziellen Unterhalt primär zu leisten. Da müsste also auch von dem Ex-Partner für seine Kinder ein Unterhalt während des Studiums zu zahlen sein.