@ grenz2011
Dir ist aber schon klar das es einen deatline gibt (bei dir knall hart der 30.Nov.), wenn du bis dahin nicht fertig bist kannst du den Antrag auch gleich in die Mülltonne werfen. Die Anträge kommen selbst bei einer Verspätung von einem Tag zurück mit dem Hinweis das man es im kommenden Semester nochmal einreichen kann, es gibt aber nix rückwirkend!
ZITAT:
"Fristen
Sämtliche Fristen sind unbedingt einzuhalten.
Alle Anträge, die nach Fristablauf eingehen, werden abgelehnt.
Der Antrag auf Studienbeihilfe muss jedes Semester eingereicht werden, auch wenn die Einschreibung an der Hochschule für das ganze Jahr erfolgt.
Studierende, die ihr Studium im Wintersemester aufnehmen, müssen den vollständigen Antrag (Formular und Belege) bis zum 30. November einsenden.
Studierende, die ihr Studium im Sommersemester aufnehmen, müssen den vollständigen Antrag (Formular und die Belege) bis spätestens 30. April einsenden.
Studierende, die bereits einen Antrag auf staatliche Studienbeihilfe gestellt haben und noch für den gleichen Studienzyklus eingeschrieben sind, müssen nur den Folgeantrag ausfüllen.
"
Meine persönliche Prognose, mehr als das hier wird es nicht geben:
"Studierendendarlehen
Das vom Staat garantierte zinsreduzierte Darlehen besteht aus einem Basisdarlehen von 3.250 Euro pro Semester. Das Basisdarlehen eines Studierenden, der nicht das gesamte Sozialstipendium bezieht, kann um bis zu 1.900 Euro erhöht werden, wobei der Betrag des bewilligten Sozialstipendiums von den 1.900 Euro abzuziehen ist.
Die Schuldzinsen sind jährlich zum 30. Juni und zum 31. Dezember zahlbar. In der Regel muss der Studierende 2 Jahre nach Abschluss seines Studiums mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen und es nach 10 Jahren ganz zurückgezahlt haben"
ps: Sobald dein Kind studiert solltest du dich darum kümmern was du als besondere Belastung steuerlich absetzen kannst.