du hast dir diese zusage doch bestimmt schriftlich geben lassen
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
So... nu das Ende des Threads...
Habe Ansage von CNS bekommen! => Ich soll die Sachleistungen mit der D. Krankenkasse abrechnen!
Also ab zu Fielmann zurück. Ohne Probleme heißt es: "Wir ünerweisen Ihnen den Beitrag!" Also Bankverbindung angegeben ...und siehe da heute 177€ eingeflattert!
Jupp
Es gibt da eine EU-Richtlinie 2011/24, die seit 25.10.2013 in Kraft getreten ist. Damit haben Patienten jetzt europaweit freie Arztwahl. Siehe http://www.eu-patienten.de bzw. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-04/eu-richtlinie-zur-kostenerstattung.html Hier gibt es auch Infos zu Verordnungen. Da man als dt.Grenzgänger über das Formular S1 auch Anspruch auf eine deutsche Versichertenkarte hat, verweist die CNS immer (noch) auf die deutsche KK, wenn eine Brille in Deutschland gekauft wurde. Meines Erachtens hat man aber jetzt die Wahl. Die "heimische" Krankenkasse ist für Grenzgänger doch die CNS. Die deutschen Krankenkassen berechnen intern ja auch die Leistungen für Grenzgänger an die CNS weiter. Daher sollte man auch die Leistungen der "heimischen" Krankenkasse in jedem EU-Land in Anspruch nehmen können (also auch in D). Ob man aber verpflichtet ist, wenn man eine dt. Versicherungskarte hat, diese auch zu nutzten, kann ich eigentlich nicht aus den Richtlinien erkennen. Ich bin aber auch kein Jurist. Vielleicht gibt es ja einen hier im Forum...