Gestern früh wurde ich gegen 8.45 Uhr auf der Autobahn Trier-Luxembourg von einem silbergrauen Volvo mit Bitburger Kennzeichen und Blaulicht auf dem Armaturenbrett durch Lichthupe und dichtes Auffahren genötigt die Spur zu wechseln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich hier um ein Polizeiauto oder ähnliches gehandelt hat. Denn was hätte ein deutsches Polizeiauto auf Luxemburger Hoheitsgebiet verloren? Wer hat dieses Fahrzeug auch beobachtet?
Ruf bei der Polizei in Trier oder Schweich an und frag nach. Hab ich auch schon mal gemacht. In meinem Fall war es ein hirnloses Kerlchen, das meinte das wäre lustig....die Anzeige wurde bei dem nicht weiter verfolgt, weil der so viel anderes auf dem Kerpholz hatte, daß man die anderen Delikte vorrangig behandelt hat. Aber die Polizei versteht da echt keinen Spaß. Auf der anderen Seite ist es dein gutes Recht, zu erfahren ob es Polizei war. Und wenn du es weißt, brauchst du ja nicht weiter zu rätseln.
Kennzeichen notieren und an eurer örtlichen Polizeidienststelle nachfragen,achja und in etwa der Ort und die Uhrzeit. Sollte es ein Möchtegern Blaulicht Nutzer sein so wird er auch in Deutschland mindestens mal genauer unter die Lupe genommen! Mann kann dann immer noch in Luxembourg eine Anfrage bei der Polizei machen , was aber dazu führen wird , dass deren Präsentz und Radakontrollen auf der D-Lux Autobahn erhöht wird. Oder einfach hier mal Auto und Kennzeichen angeben , vieleicht kennt ihn ja jemand ... die Welt ist in so Sachen sehr klein...
Moloch: Den hab ich auch gesehen. Wenn das wirklich Polizei gewesen wäre hätte er das Licht am dem Dach haben müssen, oder sehe ich da was falsch?
wenn du sowas siehst,musste mal auf den kühlergrill achten,ob da auch blaulicht leuctet.die haben an einigen fahrezeugen sowas auch im kühlergrilll drnne,wie die amis
Das kann für den Volvo Fahrer eventuell heiss werden...
"Wenn Blaulicht von einer unbefugten Person verwendet wird, hat das nichts mit Mißbrauch sondern in erster Linie mit Amtsanmaßung (§ 132 StGB) zu tun. (Bis zu 2 Jahre Haft) Die entsprechenden Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht kommen hierbei jedoch ebenfalls hinzu"