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Forum / Familie und Gesundheit

Betreuungsgeld Deutschland  

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heiro1
1 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo. Ich habe eine Frage hier in die Runde. Unsere Situation: Ich (m) arbeite in Luxembourg, meine Frau in Deutschland (z.Zt. Elternzeit). Wir beziehen fürs erste Jahr aus Deutschland Elterngeld. Ab dem Ende des 1. Jahres (unseres Sohnes) bestünde die Möglichkeit aus Deutschland Betreuungsgeld zu erhalten. Nun meine Frage: Besteht ein Anspruch auf diese Leistung, wenn meine Frau ab der Vollendung des 1. Lebensjahres aus Luxembourg Erziehungszulage erhält? Ich denke, dass hiervon sicherlich einige betroffen sein könnten.

Danke


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blackrose
33 Messages

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10 Jahren  ago  

Hey. Wir haben den selben Fall. Mein Mann in Lux. Ich in Deutschland. Im september läuft das Elterngeld aus. Und dann folgt das Betreuungsgeld. Habe es schon beantragt und einen Rückruf bekommen das alles klar geht. Die erziehubgszulage bekommst ja du nicht deine Frau. Lg


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Grobi82
43 Messages

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10 Jahren  ago  

Werden Betreuungsgeld (D) und Erziehungszulage (L) miteinander verrechnet oder stehen beide Ansprüche ungekürzt nebeneinander?

Viele Grüße Grobi


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blackrose
33 Messages

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10 Jahren  ago  

So viel ich weiss und gelesen habe wirds miteinander verrechnet. Dh die erziehungszulage wird um 150 euro reduziert.