Hallo. Ich habe eine Frage hier in die Runde. Unsere Situation: Ich (m) arbeite in Luxembourg, meine Frau in Deutschland (z.Zt. Elternzeit). Wir beziehen fürs erste Jahr aus Deutschland Elterngeld. Ab dem Ende des 1. Jahres (unseres Sohnes) bestünde die Möglichkeit aus Deutschland Betreuungsgeld zu erhalten. Nun meine Frage: Besteht ein Anspruch auf diese Leistung, wenn meine Frau ab der Vollendung des 1. Lebensjahres aus Luxembourg Erziehungszulage erhält? Ich denke, dass hiervon sicherlich einige betroffen sein könnten.
Danke