logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Beschäftigungsverbot  

Profilbild von
nicdomi
2 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Ich bin schwanger, wohne in Deutschland und arbeite bei einer Bank in Luxemburg. Aus verschiedenen Gründen will mein Frauenarzt mir ab sofort bis zum Beginn des Mutterschutzes "Beschäftigungsverbot" erteilen. Ich kenne das nur aus Deutschland, da ist sowas möglich. Aber in Luxemburg habe davon noch nichts gehört/gelesen? Kennt sich jemand damit aus? Nachfragen bei der Gesundheitskasse haben bisher leider nichts ergeben. Es wäre wirklich wichtig, dass ich kurzfristig etwas darüber erfahren könnte, weil das Beschäftigungsverbot schon übermorgen beginnen soll.


Profilbild von
CSB
135 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Krankschreibung - fertig... wir hatten hier in der Fa auch so einen Fall. Die Dame wurde vom Arzt krank geschrieben und ging danach in Mutterschaftsurlaub... alles voellig problemlos!


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Ja, sehe ich auch so. Wenn der Arzt sagt, das muß sein, dann ist das so. Was nach dem Mutterschutz und Erziehungsurlaub ist, steht eh auf einem anderen Blatt. Eine Bekannte von uns war schön bis zum letzten Tag vorm Mutterschutz arbeiten, hat weder vorher noch während der Schwangerschaft nur einen Tag gefehlt und hat dann kurz nach dem Erziehungsurlaub zu Ende war, quasi am ersten Tag als sie wieder arbeiten ging, die Kündigung bekommen. Also man kann heute eh nichts mehr planen. Und wenn der Arzt einen dann krank schreibt, aus welchen Gründen auch immer, sollte man das ganze auch annehmen, denn grundlos tut er dies ja schliesslich nicht!


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

So weit ich weiss, hat ein Beschäftigungsverbot für beide Seiten Vorteile. Beim BV kannst du tun und lassen was du möchtest, musst also nicht zu Hause rumsitzen, da es ja keine Krankmeldung ist. Dein Arbeitgeber kann aufgrund des BV für dich einen Ersatz wählen, da du komplett vom ersten Tag über die Krankenkasse läufst. Ein BV kann auch nur wochenweise ausgestellt werden und wird (glaube ich) vom Arzt sowie dem AG unterschrieben. P.S.: Ich habe noch 7 Wochen bis zum Mutterschutz vor mir (davon noch eine Woche Urlaub). :bigsmile:


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

hi nicdomi - ich hatte auch ein beschäftigungsverbot... bin jetzt seit 5 wochen in mutterschutz! gib mir deine email-adresse dann schreibe ich dir wie du vorgehen kannst


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Vielleicht könnte man es auch über diesen Thread regeln, so können andere auch mal hier nachschlagen. Anderenfalls bleibt die Ausgangsfrage grösstenteils unbeantwortet.


Profilbild von
Van
79 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Kenne es aus dem sozialen Bereich. Die schwangeren Frauen bei uns werden sofort vom Arbeitgeber zum Arbeitsarzt geschickt und bekommen einen "Dispenz". Damit sind sie praktisch von der Arbeit freigestellt, müssen aber nicht "krank" zu Hause bleibe - können also das ganze als "Urlaub" sehen, bekommen weiter ihr Geld...


Profilbild von
mini06
295 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

für manche bereiche trifft das tatsächlich zu dass man nicht mehr arbeiten gehen darf - bei mir war es so dass ich aufgrund meiner langen fahrstrecke von täglich 250km nicht mehr arbeiten gehen sollte. habe es aber auf 50% reduziert... ich bin vor paar monaten folgendermaßen vorgegangen: auf der seite der stm.lu gibt es bei "formulaires" ein formular (2. von oben) d.h. "demande patronale" (gibts sogar in deutsch) das kannst du ausfüllen und lässt es von deinem chef unterzeichnen... die schlagen dann relativ kurzfristig einen termin für die untersuchung vor - aber ich würde zeitgleich anrufen und sagen es wäre eilig. die sozialversich.-nr. die man vom arbeitgeber braucht steht auf der lohnabrechnung. die eigene matricule-nummer ist ja die mit dem geb.-datum. die gehaltszahlung nimmt die CNS vor - ohne probleme. der arbeitgeber hat durch diesen "ausfall" keinen finanziellen schaden...


Profilbild von
nicdomi
2 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo Ihr Lieben, Danke für die nützlichen Hinweise. Ich war letzte Woche im Grenzgängerbüro der LCGB in Merzig. Kann ich übrigens nur empfehlen. Die Dame dort hat mir alles genau erklärt. Es ist auf jeden Fall besser, sich freistellen als krankschreiben zu lassen. In Luxemburg gibt es nämlich ein Gesetz, dass der Arbeitgeber einem Angestellten ohne Ansprüche kündigen darf, wenn dieser innerhalb von 2 Jahren 52 Wochen krank war. Das ist mir zu riskant. Wenn man durch ein Beschäftigungsverbot (genannt Dispenz) freigestellt wird, zählt diese Zeit nicht dazu. Man muss sich also vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot mit Begründung austellen lassen, das Ganze an den Arbeitgeber schicken und dieser muss dann einen Termin beim Amtsarzt (z.B. ASTF) machen. Dann lässt man sich von denen einen Termin geben und das Ganze bestätigen. So ist man auf der sicheren Seite. Ich hoffe, das war für einige von Euch auch hilfreich. Liebe Grüsse


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

also prob bei mir ist das ich keine 6monate am stück gearbeitet habe, und freigestellt werden kann ich aber dann bekomm ich kein cent weiss echt nicht mehr weiter könnte mich krank schreiben lassen aber der ag war da net so begeistert, aber kann mich doch nicht freistellen lassen wenn ich nix bekomme muss doch leben 🙁 kann mir jemand weiterhelfen wenn ja hoffe auf pn