Hallo zusammen, stehe momentan vor einem Problem. Nach Geburt unseres Kindes habe ich einen Antrag auf Kindergeld und Elterngeld bei der CNPF gestellt. Nun wird von mir u.a. eine Bescheinigung der zuständigen Kasse darüber angefordert, dass kein Anrecht auf Kinderzulagen besteht, mit Angabe der Hinderungsgründe... Hiermit weiß keine Kasse wirklich was anzufangen, habe die deutsche und luxemburgische Krankenkasse gefragt - niemand kann mir eine Antwort geben.
Nur als Ergänzung: Diese Bescheinigung ist nicht zu verwechseln mit jener, ob ein Anrecht auf Elterngeld in Deutschland besteht - das läuft separat.
Was soll ich tun? Hat jemand eine Ahnung? Danke.