logo site
icon recherche
INFO FLASH
Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Familie und Gesundheit

Berufsunfähig und was nun? Reicht die staatliche Absicherung in L aus?  

Profilbild von
rasimodo
4 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe jetzt noch immer eine private BU-Versicherung in Deutschland und die Frage stellt sich nun inwiefern auch das Luxemburger Versicherungssystem z.B. Unfälle im privaten als auch beruflichen Arbeitsumfeld abdeckt. BU-Versicherungen kosten viele Geld und falls die luxemburgische staatliche Absicherung ausreicht, dann kann man die private in D stoppen. Ich habe auf www.guichet.lu rumgestöbert und bin der Meinung, dass die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung in Lux besser ist also die in Deutschland. Doch stimmt das? Im besten Fall (eigentlich der "worst case" - 100% Erwerbsminderung, zahlt Luxemburg über 80% von dem Einkommen der letzten 12 Monate) Meine BU-Versicherung in Deutschland tritt auch ein, wenn ich meine jetztige Tätigkeiten nicht mehr zu 100% ausüben kann. Eine "Reklassierung" in "einfacher zu "bewältigende" Berufe ist nicht zulässig. Doch zu was ist diese "Kontrollbehörde" (Contrôle médical de la sécurité sociale - CMSS) in Luxemburg befähigt? Kann man z.B. vom Informatiker zum Strassenkehrer reklassiert werden? Was passiert bei einen Unfall im privaten Umfeld, der zur Erwerbsminderung führt? Kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen wenn man sich in einer temporären Erwerbsunfähigkeit befindet - also Thema Kündigungsschutz?

Hier steht: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/incapacite-travail/invalidite-marche-emploi/pension-invalidite/index.html "In Frankreich, Belgien oder Deutschland ansässige Arbeitnehmer können ebenfalls in den Genuss einer Rente wegen Erwerbsminderung gelangen. Die zuständige luxemburgische Pensions-/Rentenkasse überprüft die entsprechenden Anträge und setzt sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger des jeweiligen Wohnsitzlandes in Verbindung, wenn der Antragsteller ebenfalls in seinem Wohnsitzland versichert ist." und hier: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/incapacite-travail/invalidite-marche-emploi/pension-invalidite/modalites-obtention/index.html "Besitzt der Versicherte die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates werden die Mitgliedschaften in einem anderen Mitgliedstaat hinsichtlich der Erfüllung der in Luxemburg vorgesehenen Bewilligungsbedingungen zusammengezählt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen Rentenantrag in jedem EU-Mitgliedstaat stellen kann, in dem er gearbeitet hat. Die zuständigen Kassen zahlen eine Rente im Verhältnis zu der im Antragsland ausgeübten Laufbahn."

Meines Erachtens, kann man sich nicht auf den Luxemburger Staat verlassen - das macht wohl eine zusätzliche private BU-Versicherung erforderlich...

Die Diskussionen in den Foren sind aus 2005, und ein Update meines Erachtens dringend notwendig, weil sich diese Gesetze auch regelmässig ändern. Lasst uns das Thema sachlich diskutieren und nicht darüber diskutieren ob eine private BU Sinn macht oder nicht. Das muss jeder selbst für sich entscheiden. Ich will mich gegen BU absichern ...

Ich bin gespannt auf weitere Meinungen...


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Ich versuche gerade, wegen einer schweren Erkrankung in Verbindung mit einer Schwerbehinderung das sog. Reclassement durch zu bekommen, dass mir bei verminderter Arbeitszeit mein jetziges Gehalt und meinen Arbeitsplatz sichern würde. Die CMSS hat sich noch nicht einmal dazu herabgelassen, mir eine Antwort auf bisher 2 Anträge zu geben. Die CNS verarscht mich gerade (Entschuldigung für den Ausdruck): die hätten mir nach 6 Wochen Krankheit das Formular R4 zuschicken müssen (laut Gesetz) und haben dies nicht getan. Jetzt, nachdem ich denen mitgeteilt habe, dass mein Arzt in Urlaub ist, schicken sie mir das Formular zu - und drohen mit dem Entzug des Krankengeldes, wenn das Ding nicht innerhalb 2 Wochen zurückgeschickt wird. Das Ganze ist pure Schikane!

Ich kann jedem nur raten: verlasst euch nicht auf die staatliche Absicherung. Zumindest für uns Grenzgänger existiert die in Luxembourg nämlich nicht. Man wird von den Behörden nur verarscht!!!!

Ach ja: sowohl die Gewerkschaft als auch die ITM ist bereits verständigt - auch von denen kommt nichts....


Profilbild von
adastra
85 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Und auch nicht zu vernachlässigen:

Wenn Du beruflich wieder nach Deutschland zurückkehren solltest- man weiß das heutzutage ja nie - dann müßtest Du eine neue Versicherung abschließen, die wegen des höheren Alters dann deutlich teurer wäre oder wegen Vorerkrankung nicht mehr möglich wäre.:wink:


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Verlass dich ncit auf die lux. Absicherung. Es kann dir passieren dass du in D deine EU rente erhälst und in Lux wird abgelehnt. Das gleiche passiert auch umgekehrt.Also eine zusätzliche private Absicherung ist immer sinnvoll. desto früher desto besser, weil billiger. Nur wer arbeitet später mal in seinem erlernten Beruf??? Also eine "VER-sicherung" hast du nie.