Hallo,
ich habe jetzt noch immer eine private BU-Versicherung in Deutschland und die Frage stellt sich nun inwiefern auch das Luxemburger Versicherungssystem z.B. Unfälle im privaten als auch beruflichen Arbeitsumfeld abdeckt. BU-Versicherungen kosten viele Geld und falls die luxemburgische staatliche Absicherung ausreicht, dann kann man die private in D stoppen. Ich habe auf www.guichet.lu rumgestöbert und bin der Meinung, dass die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung in Lux besser ist also die in Deutschland. Doch stimmt das? Im besten Fall (eigentlich der "worst case" - 100% Erwerbsminderung, zahlt Luxemburg über 80% von dem Einkommen der letzten 12 Monate) Meine BU-Versicherung in Deutschland tritt auch ein, wenn ich meine jetztige Tätigkeiten nicht mehr zu 100% ausüben kann. Eine "Reklassierung" in "einfacher zu "bewältigende" Berufe ist nicht zulässig. Doch zu was ist diese "Kontrollbehörde" (Contrôle médical de la sécurité sociale - CMSS) in Luxemburg befähigt? Kann man z.B. vom Informatiker zum Strassenkehrer reklassiert werden? Was passiert bei einen Unfall im privaten Umfeld, der zur Erwerbsminderung führt? Kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen wenn man sich in einer temporären Erwerbsunfähigkeit befindet - also Thema Kündigungsschutz?
Hier steht: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/incapacite-travail/invalidite-marche-emploi/pension-invalidite/index.html "In Frankreich, Belgien oder Deutschland ansässige Arbeitnehmer können ebenfalls in den Genuss einer Rente wegen Erwerbsminderung gelangen. Die zuständige luxemburgische Pensions-/Rentenkasse überprüft die entsprechenden Anträge und setzt sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger des jeweiligen Wohnsitzlandes in Verbindung, wenn der Antragsteller ebenfalls in seinem Wohnsitzland versichert ist." und hier: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/incapacite-travail/invalidite-marche-emploi/pension-invalidite/modalites-obtention/index.html "Besitzt der Versicherte die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates werden die Mitgliedschaften in einem anderen Mitgliedstaat hinsichtlich der Erfüllung der in Luxemburg vorgesehenen Bewilligungsbedingungen zusammengezählt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen Rentenantrag in jedem EU-Mitgliedstaat stellen kann, in dem er gearbeitet hat. Die zuständigen Kassen zahlen eine Rente im Verhältnis zu der im Antragsland ausgeübten Laufbahn."
Meines Erachtens, kann man sich nicht auf den Luxemburger Staat verlassen - das macht wohl eine zusätzliche private BU-Versicherung erforderlich...
Die Diskussionen in den Foren sind aus 2005, und ein Update meines Erachtens dringend notwendig, weil sich diese Gesetze auch regelmässig ändern. Lasst uns das Thema sachlich diskutieren und nicht darüber diskutieren ob eine private BU Sinn macht oder nicht. Das muss jeder selbst für sich entscheiden. Ich will mich gegen BU absichern ...
Ich bin gespannt auf weitere Meinungen...