Guten Morgen, Leider kann ich hier nirgends eine brauchbare Antwort für mein Anliegen finden. Also- mein Ex arbeitet in Lux und das Differenzkindergeld wird halbjährlich an mich ausgezahlt, abzüglich der Leistungen aus Deutschland. Nun muss der Unterhalt neu berechnet werden, dieser wurde seit 8 Jahren nie verändert. Meine Frage: Wie wird das Differenzkindergeld bei Unterhalt berechnet, also wieviel darf der Unterhaltspflichtige abziehen? In D wird ja bekannt erweise die Hälfte abgezogen. Was ist mit dem Kinderbonus? Gibt es den noch? Ich hoffe es kann mir jemand helfen, Vielen Dank schon mal.
6 Jahren ago
es gibt da neue Urteile zu, da man nach der Kindergeldreform teilweise davon ausging, dass es zu 100% abgezogen werden kann. Tatsächlich darf es aber nur zu 50% angerechnet werden (Entscheidung OLG Saarbrücken) Sprich von ehemals Bonus und Kindergeld wird der Differenzbetrag hälftig bei der Unterhaltsberechnung abgezogen.