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Forum / Familie und Gesundheit

Bekommen ein Baby und haben ein paar Fragen  

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Masipulami
174 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

die Frage wurde sicher schon oft besprochen, aber ich konnte auf die Schnelle keinen Thread finden, der mir die gewünschten Antworten liefert.

Es geht um Folgendes: Meine Frau ist in der 6. Woche schwanger. Errechneter Geburtstermin ist der 07.09. diesen Jahres. Nun habe ich hier schon mehrfach gelesen, dass Grenzgängern ebenfalls die vorgeburtliche, geburtliche und nachgeburtliche Zulage zusteht.

So wie ich das verstanden habe, muss man um die Zulagen zu erhalten in Luxemburg zum Frauenarzt und das zu ganz streng festgelegten Terminen (bzw. engen Fristen).

Nun zu meinen Fragen: - Wie sehen diese Fristen für die unterschiedlichen Untersuchungen genau aus? - Kann vielleicht jmd. einen Frauenarzt empfehlen? Wäre super, wenn er/sie auch Deutsch sprechen würde. - Was gibts denn sonst noch für werdende "Grenzgängereltern" zu beachten? - Auf welche Leistungen der beiden Länder haben wir denn alles genau Anspruch wenn das Kind auf der Welt ist?

Bevor ich es vergesse: Meine Frau arbeitet in Deutschland. Ich selbst bin Grenzgänger.

Über hilfreiche Antworten würden wir uns sehr freuen!

Wünschen einen guten Start in die neue Woche!

Viele Grüße, Masipulami


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Schaoten
483 Messages

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15 Jahren  ago  

Erst einmal herzlichen Glückwunsch !!! Die folgende Brochüre auf der Seite www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20D.pdf sollte die meisten deiner Fragen beantworten....

Geniesse noch die nächsten Monate das ausschlafen....


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Masipulami
174 Messages

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15 Jahren  ago  

Danke danke! Freuen uns schon riesig auf den Nachwuchs! 🙂

Danke auch für den Link zur Broshure.

Kann denn vielleicht auch jmd. nen Frauenarzt in Lux empfehlen?


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

Herzlichen Glückwunsch.

Es muss kein luxembourger Gynäkologe sein, die Bescheinigungen der deutschen werden auch akzeptiert. Es muss ja auch nicht in Luxembourg entbunden werden.

ABER bezugsberechtigt für die Geburtszulage ist man/frau nur, wenn die MUTTER in Luxembourg wohnt (Erstwohnsitz) oder arbeitet. Sieht daher eher schlecht für Euch aus.


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Masipulami
174 Messages

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15 Jahren  ago  

Das hatte ich bisher auch immer gedacht, hab aber schon von Fällen hier im Forum gelesen, bei denen die Frau auch nicht in Lux gewoht bzw. gearbeitet hat, die Familie die Zulagen aber dennoch bekommen haben.

Wenn ich mich richtig erinnere gibts da seit ein paar Jahren ne Ausnahmeregelung. Kann das vielleicht jmd. bestätigen?


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Masipulami
174 Messages

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15 Jahren  ago  

In diesem Thread finden sich einige Beispiele von Personen, die in der gleichen oder ähnlichen Situation sind und alle Zulagen bekommen haben: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=9553&page=1#Item_1


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Masipulami
174 Messages

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15 Jahren  ago  

Und hier auch der Thread, in dem das mit der "Ausnahmeregel" steht: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=8794&page=1#Item_2

Zitat: "Der Vorstand bestätigt das die Kasse auf freiwillger Basis und für eine provisorische Dauer ab dem 1.1.2006 die Bezugsbedingung des Wohnortes in Luxemburg nicht mehr verlangt dies jedoch nur für Geburten ab dem 1.1.2006 und nur für den Arbeitnehmer selbst oder für Familienmitglieder des Arbeitnehmers."


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

OK, bei mir (Entbindung August 2005) war das noch nicht 🙁

Hatte die ganzen Änderungen nicht im Detail verfolgt. Sorry für die Fehlinfo und viel Erfolg.


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Masipulami
174 Messages

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15 Jahren  ago  

Ach, ist doch kein Problem. Bei der Thematik scheinen ja letztlich die wenigsten wirklich den Durchblick zu haben. Wie auch, wenn selbst die CNPF die Regeln mal so und mal so auslegt.

Also Arztbesuche auch in Deutschland möglich ist ja schon mal gut. Bis wann muss man eigentlich zum Zahnarzt?

Wie komme ich denn am besten an die verschiedenen Anträge ran? Telefonisch erreicht man bei der CNPF ja niemanden. Stehen die auch zum Download zur Verfügung? Oder wart ihr da alle persönlich vorstellig?


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soleo08
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15 Jahren  ago  

Bei Verheirateten ist es egal, ob die Frau in Lux wohnt oder arbeitet, solange der Mann in Lux arbeitet. Bei unverheirateten Paaren muss die Frau allerdings in Lux wohnen oder arbeiten. Die Formulare gibts am einfachsten bei der CNPF selbst (an der Rezeption), ist überhaupt kein Problem... anrufen nützt nichts und per Fax beantragen geht halt seine Zeit... Wo man zum Arzt geht ist egal... es ist allerdings gut, wenn man die Formulare frühzeitig hat, da man ja zu bestimmten Zeiten zum Arzt gehen muss... insbesondere muss man innerhalb der ersten Monate (glaube 5) einen Zahnarztbesuch absolvieren... man kann dann alles entsprechend planen... Ist aber alles halb so wild...


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Masipulami
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15 Jahren  ago  

Super! Danke für die Info! 🙂 Werd dann die Tage mal bei der CNPF anklopfen und mir die Formulare besorgen.


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Masipulami
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15 Jahren  ago  

Noch mal ne kurze Frage: Wollte morgen früh gleich um 7:45 Uhr bei der CNPF antanzen. Kann man da halbwegs gut parken?


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soleo08
44 Messages

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15 Jahren  ago  

Um die Zeit habe ich in den Seitenstrassen dort immer was gefunden... im Notfall ist der Glacis Parkplatz ja nicht weit... vIel Glück!


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Masipulami
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15 Jahren  ago  

Danke für die Auskunft. Hab heute morgen einfach mal mein Glück versucht und nen Parkplatz direkt hinterm Gebäude gefunden. Die Formulare zu bekommen hat nicht mal 5 Minuten gedauert.


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Cally
186 Messages

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15 Jahren  ago  

Hi Kann zu der ganzen Prozedur leider nichts sagen, aber falls ihr doch noch einen deutschsprachigen (deutschen) Gynäkologen in Luxemburg braucht: Dr. Pirus Khoilar in Sandweiler. Kann bei Bedarf auch Adresse und Telefonnummer raussuchen. Grüsse und Glückwünsche ! Cally