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Forum / Familie und Gesundheit

Bei Minijob unter 400 Euro- zahlt Lux. weiterhin Kindergeld?  

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Shalimar
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10 Jahren  ago  

Hallöchen Ich hätte da eine Frage? Wir beziehen unser Kindergeld monatlich aus Lux. da ich nicht arbeite und mein Mann Vollzeit in Lux. beschäftigt ist. Nun möchte ich gerne einen Minijob annehmen. Laut meiner Info dürfte ich wöchentlich nicht über 8 Std arbeiten um die monatlichen Kindergeldzahlungen weiterhin zu beziehen! Stimmt diese Aussage? Telefonisch ist auf der Lux. Kinderkasse schon seit Std. besetzt.

Mit dem deutschen Mindestlohn: 8 Std mal 8,50 Euro= 68 Euro pro Woche entspricht 272 Euro monatlich. - Darf ich das somit ohne die monatl. Kindergeldzahlungen aus Luxemburg zu verlieren, hinzuverdienen oder nicht?! - Muß ich die Kindergeldkasse darüber informieren? Hoffe da kennt sich vielleicht jemand hier aus.

Vielen, lieben Dank im Vorraus


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo,

ab 14.00 Uhr ist die beste Zeit dort anzurufen.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Bei uns war es so das wir zuerst die deutsche Kindergeldstelle angefragt hatten.

Die hatten gemeint man solle mal alle Unterlagen einreichen denn das könne man so pauschal nicht beantworten. Sie haben aber dazu geraten in Lux noch nichts zu unternehmen bevor nicht ein Bescheid aus D da ist, da es sonst passieren kann das Lux einfach mal die Zahlungen stoppt und man dann eine Zeit lang komplett ohne Kindergeld da steht. Bei uns hat es fast ein halbes Jahr gedauert bis feststand das D wieder zuständig ist und Lux nur noch Differenzgeld zahlt (keine feste Stundenanzahl, max. 450 € im Monat). Die Verrechnung des zuviel gezahlten Kindergeldes aus Lux ging problemlos (das wurde intern von D und Lux geklärt, haben wir nix von mitbekommen).


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Simone
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10 Jahren  ago  

Jedoch stellt sich mir die Frage. Wenn neu über deinen Antrag entschieden werden muss und Deutschland und Luxemburg die Angelegenheit nicht vor dem 1.Juni geregelt bekommen, fällst du dann unter das neu geschnürte Zukunftspaket? Bei mehreren Kinder würde das zu einem Verlust führen, der die 200€ Verdienst ja nicht rechtfertigen würde. Besser wirklich mal nachmittags mit der CNPF telefonieren und die Sache schildern. Halte uns mal auf dem Laufenden.


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PsstGeheim
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10 Jahren  ago  

Zukunftspakt gilt doch erst für ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens (geplant war mal 01.01.2015) geborene Kinder.


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dirkangela
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10 Jahren  ago  

Bei mir ist genau derselbe Fall letztes Jahr eingetreten, meine Frau verdient sogar ÜBER 400€, aber arbeitet unter 8h/Woche und genau wegen der geringen Arbeitszeit wurde der Antrag auf Kindergeld in D ABGELEHNT (das genaue Gesetz steht im Schreiben, auf jeden Fall europäisches Gesetz) Und mit abgelehntem deutschem Antrag zahlt L weiterhin voll! Dafür hat man in D übrigens lockere 5,5 Monate gebraucht Deshalb auch von mir der Rat, erst mal in D die Anträge stellen und L weiterlaufen lassen.

Der Pakt, der ja noch total unklar ist, hat m.E. hier nicht damit zu tun, weil er ja nur für "Neufälle" gilt.


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Simone
504 Messages

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10 Jahren  ago  

@PsstGeheim: Neuerungen zu Mutterschaftszulage und Erziehungsgeld gelten ab dem 1.6.15. Kindergeld wohl auch erst dann? Vermutlich, hab ich aber nichts weiter zu gefunden.

@dirkangela: das meinte ich ja damit. Wenn dann erst eingestellt werden würde und erst nach dem 1.6.15 wieder aufgenommen wird, nicht dass es dadurch dann unter die Neuregelung fallen würde. Aber gut zu wissen, dass es in Dtschl. sehr wohl an Stunden gebunden ist. Mir hat die Dame von der CNPF gestern nur gesagt, dass es egal ist. Falls Dtschl. aber aus ihr unbekannten Gründen ablehnen würde, würden sie doch weiterzahlen. Seid ihr schriftlich vorstellig geworden bei der Familienkasse in Dtschl. um den Ablehnungsbescheid zu erhalten, telefonisch oder persönlich?


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PsstGeheim
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10 Jahren  ago  

Ob nun ab 01.06. oder wann auch immer, es gilt nur für Kinder die DANACH geboren werden (nach derzeitigem Stand)


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dirkangela
958 Messages

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10 Jahren  ago  

@simone Alles nur schriftlich gemacht. Anträge gibt es zwar zum Download, aber ich musste sie danach noch ein 2. Mal ausfüllen, weil sie wohl nicht ganz dem aktuellen Stand entsprachen

Für die Neuregelung ist das Geburtsdatum der Kinder maßgebend, wie PsstGeheim schon schrieb.


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Acaillot
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10 Jahren  ago  

kleines Update, vielleicht ist es ja bei dem ein oder anderen aktuell: Alleinverdiener in Lux - Ehepartner möchte zukünftig einen Minijob in DE annehmen

Auskunft heute Familienkasse Trier: Kindergeldberechtigt ist oder wird Deutschland, wenn die Wochenarbeitszeit 8h übersteigt. Ist das der Fall, soll der Arbeitsvertrag mit dem Antrag auf Kindergeld zur Familienkasse nach Trier geschickt werden. Nach Bearbeitung käme das Kindergeld dann aus Deutschland und nur noch die Differenz aus Luxemburg. Arbeitet man weniger als 8h pro Woche, ist Luxemburg für die Zahlung des Kindergeldes weiterhin zuständig. Hier wäre von deutscher Seite nichts notwendig, es sei denn, die luxemburgische Familienkasse würde einen Nachweis wollen.

anschließend Nachfrage heute bei der Familienkasse in Luxemburg: egal wie es in Deutschland definiert ist: wenn der Partner einen Minijob annimmt, hätte die CNPF gerne den entsprechenden Nachweis, auch wenn dort nur vermerkt wäre, dass Deutschland weiterhin nicht zuständig wäre. Das alles wäre nur vorbeugend gedacht, denn wenn irgend jemand auf zukünftigen Anträgen "Minijob" lesen würde, würden sie, das könnte er versichern, sofort die Zahlungen einstellen, bis ein Nachweis erbracht wäre