Hallo,
wir haben letzten Monat unsere Gehaltszahlen zur rückwirkenden Prüfung der Famenversicherung abgegeben mit nahezu gleichen Zahlen & Angaben:
mein Ehemann ist in D privatversichert, unser gemeinsames Kind über mich in L mitversichert, ich selbst bin seit 28 Jahren Kunde der Deutschen Krankenkasse.
Heute wird uns mitgeteilt, dass die Familienversicherung zum 30.06. beendet wird, künftig sei nur eine entgeltliche Versicherung möglich. Zur Begründung wird eine Richtlinie EG-VO 883/2004 angeführt und ein Beschluss Nr. 6 vom 22.12.2009.
Dass ein 10 Jahre alter Beschluss erst jetzt verwendet wird überrascht mich, gab es diese Vorgehensweise schon öfter und wenn ja, wie seid Ihr damit umgegangen?
Mich würde auch interessieren ob es noch Gesellschaften gibt, die diesen Service der Verrechnung übernehmen - für die Kosten kommt die CNS auf, eine Servicepauschale wäre vertretbar; aber doppelte Versicherungen können nicht der Sinn der Sache sein.
Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Hinweise, dankeschön!