hallo, mein mann und ich sind grenzgänger, arbeiten in luxemburg, wohnen in deutschland. wir haben einen behinderten sohn, für den wir die pflegestufe beantragen wollen. wo und wie müssen wir vorgehen? hat jemand erfahrung und kann uns tipps geben?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo, ohne in der konkret genannten Konstellation Erfahrung zu haben, würde ich mich zunächst an eure deutsche Krankenkasse wenden. Pflegeleistungen werden ja (für nicht-Grenzgänger) dort beantragt. Bei der Krankenkasse sollte dann zumindest jemand Bescheid wissen, wer zuständig ist wenn sie es nicht sind. Viel Erfolg!
laut Auskunft meiner deutschen Krankenkasse übernehmen die die Einstufung in der Pflege. Diese Einstufung wird dann in Luxemburg anerkannt. Wenn Sie selbst die Pflegleistungen erbringen, wird das durch Geldleistungen der luxemburgischen Pflegeversicherung abgegolten. Das geht bis zu 10,5 Stunden x 25 Euro pro Woche =262,50 Euro. Die Art der Pflege (Waschen, Anziehen, Füttern, ...) ist dabei unerheblich. Bei Leistungen durch Pflegedienste sollte vorab die luxemburgische Pflegeversicherung eingeschaltet werden. Kontakt bei der Pflegeversicherung: http://www.mss.public.lu/acteurs/org_ceo/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-(159)/index-2.html Und von der Pflegeversicherung: http://www.mss.public.lu/publications/dependance/ad_guide_pratique_all.pdf (Seite 35ff) Umbaukosten bis 26.000 Euro können übernommen werden. Man sollte jeodch klären, ob die KfW-Förderung parallel genutzt werden kann. Bei umfangreicheren Baumaßnahmen wird der Zuschussbetrag ja schnell überschritten.
danke, dass ist doch mal ne informative antwort! wobei ich eigentlich nicht nach einen kredit, sondern nach einem zuschuss suche. und dann versteh ich leider nicht, ob uns nun geldleistungen von luxemburg für umbaumassnahmen zustehen oder eben nicht, weil wir in deutschland wohnen. gibt es denn keine grenzgänger mit handicap, die mir von ihren erfahrungen berichten können?
Aus Luxemburg gibt es Geldleistungen. Der Genehmigungsweg muss aber mit der luxemburgischen Pflegeversicherung geklärt werden. Da ist eine Dokumentation der erforderlichen Umbaumaßnahmen erforderlich. Da ist nur eine direkte Info bei der Pflegeversicherung zielführend, da diese Umbauten immer sehr individuell und pflegebedarfsabhängig sind. Die Kredite der KfW sind aber nicht zu verachten, da ja alleine der behindertengerechte Umbau eines Badezimmers den direkten Zuschuss schnell erreicht.
@henkel12 Sie scheinen sich da ja gut auszukennen! ich versteh nur leider wieder beide antworten nicht bzw. bin auf einem anderen informationsstand. luxemburg bzw. ein herr von der cns sagt mir, dass für in deutschland wohnende keine umbaumaßnahmen von luxemburg bezahlt werden. hat sich das inzwischen geändert und bin ich an die falsche stelle geraten? dokumentation wäre ja kein problem... wer/was/wo ist die "direkte Info bei der pflegeversicherung"? und was ist ein "direkter zuschuss" von der kfw? da gibt es doch "nur" günstige kreditbedingungen, ne?
Ist der Umbau schon erfolgt? Anträge müssen auch in Deutschland natürlich immer vor Umsetzung einer Maßnahme erfolgen. Der Link von oernie ist hilfreich (Seite 74f). Der Antrag sollte in jedem Fall in Luxemburg gestellt werden, da in Deutschland ja keine Pflegeversicherung besteht. Die deutsche Krankenkasse ist da aber auch gerne unterstützend/informativ tätig. Richtig, die KfW stellt für behindertengerechten Umbau nur Darlehen zur Verfügung - habe ich oben aber auch nicht anders geschrieben.