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Forum / Familie und Gesundheit

Beantragen von Leistungen  

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dirk74
23 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

erst einmal die Suchfunktion brachte nicht den gewünschten erfolg... đŸ˜„

es geht um folgendes.

Ich Alleinverdiener in Luxemburg und meine Frau Hausfrau ohne Einkommen wohnen in Deutschland un haben vor kurzem unser erstes Kind bekommen.

Ich dachte ich hätte mich im Vorfeld genügend informiert über die erforderlichen Anträge und und und.... nun aber blicke ich gar nicht mehr durch...

- Familienkasse DE ist ja nicht zuständig, das heißt in DE beantragen und Ablehnungsbescheid mit neuem Antrag nach Luxemburg senden ?

- Elterngeld in DE beantragen ? Formular wurde zugesand Ablehnung auch mit dem Antrag Erziehungsgeld LU an die CNPF ?

- Kind am Steueramt in Luxemburg anmelden ?

hab irgendwie den Überblick verloren in dem Antragsdschungel... und je mehr ich lese desto mehr verlier ich den Durchblick.. đŸ˜„

Danke schonmal und schönes Sonniges Weekend 🙂


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Schaoten
483 Messages

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12 Jahren  ago  

Die alten Beiträge sind leider wohl alle gelöscht. Vielleicht hilft die Seite: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/famille/parents/index.html


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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12 Jahren  ago  

dirk74:

- Familienkasse DE ist ja nicht zuständig, das heißt in DE beantragen und Ablehnungsbescheid mit neuem Antrag nach Luxemburg senden ? --> stimmt. Ablehnungsbescheid vom Kindergeld der dt. Kasse nach Lux. senden incl. dem lux. Antrag und der Geburtsurkunde!

- Elterngeld in DE beantragen ? Formular wurde zugesand Ablehnung auch mit dem Antrag Erziehungsgeld LU an die CNPF ? --> Ich würde kein Elterngeld in Dt. beantragen. Da ich davon ausgehe, dass deine Frau eh zu Hause beim Kind bleibt, würde ich an deiner Stelle das Erziehungsgeld beantragen (24 Monate x 485€ ungefähr fürs erste oder zweite Kind). Wenn du allerdings Elternurlaub machen wölltest, mußt du den in Lux. beantragen.

- Kind am Steueramt in Luxemburg anmelden ? --> Wenn ich mich noch recht erinnere, schickst du eine Kopie der Geburtsurkunde an das Steueramt. Das Kind steht aber nicht mehr auf der Steuerkarte, aber dafür erhälst du den Kinderbonus.

Alle Leistung werdet ihr monatlich erhalten, da ihr keinerlei Einkünfte aus Dtschl. habt! Kinderbonus wird für das gesamte Jahr nachgezahlt, in dem euer Kind geboren wurde. Kindergeld ab dem Monat der Geburt, auch rückwirkend, falls es sich mal etwas verzögern sollte

Vor- und geburtliche Zulage fällt für euch flach, da diese nur den "Grenzgänger-Müttern" zusteht. Bei der nachgeburtlichen Zulage, im Kindesalter von 2 Jahren, sollte es aber gehen.