Hallo, da das mit der Freistellung in Luxemburg leider nicht geklappt hat bin ich nun auch weiterhin krank geschrieben und werde das wohl noch laenger sein... Leider ist es im Alltag einfach mehr oder weniger unmoeglich die vorgegebenen Ausgangszeiten einzuhalten. Ich muss hin und wieder meinen kleinen Sohn in den Kindergarten bringen, das laesst sich nicht immer vermeiden. Hat jemand von euch schonmal mit der CNS Absprachen wegen sowas getroffen? Ich hab heute morgen angerufen und hab die Durchwahl bekommen der Abteilung die wohl fuer solche Fragen zustaendig waere aber da geht schon den ganzen Tag niemand ans Telefon 🙁 Ich versuche es natuerlich weiter, aber in der Zwischenzeit dachte ich ich frag hier mal nach, das wird ja sicher ein weit verbreitetes Problem sein... Vielen Dank fuer eure Hilfe!
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Soweit ich weiss, darf die CNS im Ausland gar nicht kontrollieren - auf jeden Fall nicht ohne direkte Nachfrage des Arbeitgebers. Und selbst wenn: Mit welchem Recht soll denn der CNS-Scherge z.B. Einlass in die Wohnung verlangen, um deine Anwesenheit zu kontrollieren? Das darf noch nicht einmal die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl!
Ich habe darüber hinaus die Erfahrung gemacht, dass die von dir angesprochene Abteilung überhaupt kein Interesse an den geforderten Ummeldungen hat. Lässt man sich z.B. von Mutti im 150 km entfernten Heimatort pflegen, und meldet dieses Verlassen der Wohnung pflichtbewusst an, habe ich schon mal zu hören bekommen: "Meinen Sie etwa, wir hätten sonst nichts zu tun, als zu notieren, wo Sie die nächste Woche sind?"
Meiner Meinung nach sollten sich einfach mal 50% der reisefähigen Kranken für die nächsten 3 Tage woanders anmelden. Dann wäre mit dieser Schwachsinnsregelung endlich Schluss.
Und wie man seinemHund beibringen soll, sein Geschäft in den ersten fünf Tagen in die Toilette zu machen, konnte mir die CNS auch noch nicht verraten......:devil:
Bei begründeten Abwesenheiten würde ich die Sache einfach auf mich zukommen lassen. Auf das Gerichtsurteil wäre ich gespannt, mit dem die CNS Hausarrest begründen will!
@obiwan: Grundsätzlich gebe ich Dir da völlig Recht - und ja, es gibt auch die, die zu Hause bleiben, obwohl sie nicht krank sind - haben wir im weitläufigen Bekanntenkreis zu genüge, die machen dann mal eben in der Nebensaison günstig Urlaub - ja ist so!
Aber wir gehen jetzt mal davon aus, dass es auch Menschen gibt, die berechtigt einen Krankenschein haben und auch zu Hause bleiben müssen. Soweit mir bekannt ist, sind die bei der CNS aber auch sehr schnell damit, Dir das Krankengeld zu streichen bzw. es einzustellen, sofern sie Dich zu Hause nicht angetroffen haben.
@sweety2008: Ich an Deiner Stelle würde mir von meinem Frauenarzt oder von dem Arzt, der Dich krankgeschrieben hat, ein Attest ausstellen lassen, dass Du auch noch ein weiteres Kind hast um dass Du Dich kümmern musst und worauf auch vermerkt ist, dass Du Dich nicht an die Ausgehzeiten halten kannst. Das würde ich per Einschreiben mit Rückschein zur CNS schicken und abwarten, was dann kommt. Was anderes kannst Du ja nicht machen.
Aus meiner Erfahrung ist anrufen eh zwecklos!
bisher kam noch nichts von der cns, aber so weit ich das nachlesen koennte muesste dieses r4 bald kommen...aendert das denn irgendwas an den ausgangszeiten? ich haette das halt gern geklaert, da wuerd ich mich sicherer fuehlen... keine frage, kontrollen koennen meiner meinung nach richtig sein, aber ich faende es halt ziemlich krass wegen begruendeter abweichungen bestraft zu werden. klar koennt ich ja auch mal versuchen meinen zweijaehrigen alleine zu fuss zum kindergarten zu schicken:shocked:
Ich wurde in Deutschland schoneinmal dieses Jahr kontrolliert. War für 2 Tage krank geschrieben und sie standen direkt auf der Matte. Der Mann war sehr nett, hat sich entschuldigt und ich musste unterschreiben dass er mich angetroffen hat. Also werden wohl doch Kontrollen in Deutschland durchgeführt.
Aber was wäre denn passiert, wenn du nicht zuhause gewesen wärest? Du hättest ja auch die Klingel abstellen können, um mal durchzuschlafen..... und dann??? Dann bekommst du ein Schreiben in den Briefkasten, erklärst, dass du da warst und den Typen nicht gehört hast..... und Ende der Fahnenstange. Macht Sinn, so ne Kontrolle.
😉
richtig Carenka, kommen sie kontrollieren, wenn der AG eine Anfrage stellt. Das geht dann auch ziemlich zügig. Trotzdem wählt sich die CNS auch selber (per Zufall) Leute aus. Ich weiß von einem engen Arbeitskollegen, der in der 2.ten Krankheitswoche kontrolliert wurde und wirklich jemand ist, der ganz selten krank ist bzw. nur krank gemeldet ist, wenn es wirklich nicht anders geht. Und hier hat unser AG keine Anfrage gestellt!
@juergen1964: Genau das ist eben nicht der Fall; es muss nicht immer ein Verdacht bestehen.
Ich selbst bin auch schon einmal vor Jahren kontrolliert worden und nicht auf Initiative meines damaligen AG sondern auf Veranlassen der CNS. Ich muss auch sagen, dass der Mitarbeiter wirklich sehr nett war. Er hat gesagt, sie würden halt einfach manchmal auch per Zufall Leute heraussuchen, die dann kontrolliert würden.
Wie ich schon mal erwähnt habe, sind nicht alle Leute, die zu Hause bleiben, potentielle Blaumacher!
huhu. fuer alle die das Ergebnis evtl. interessiert: Heute hab ich endlich jemanden erreicht bei der cns in dieser zustaendigen Abteilung. Dafuer war die Frau auch echt nett und hilfsbereit, das hat mcih ein wenig versoehnt fuer die 3 Tage vergeblich hinterher telefonieren... Also meinen Sohn in den Kindergarten zu bringen ist kein Problem, ich muss nur eben vorher bei der cns anmelden an welchen Tagen das waere.
Aus dem neuesten Newsletter von der CNS:
http://cns.lu/files/newsletter_CNS_20_09_2013_DE_.pdf
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Mitteilung bezüglich des Aufenthaltsortes der arbeitsunfähigen Person Aufgrund des Artikels 197 der Satzungen der Ge- sundheitskasse, ist die arbeitsunfähige Person dazu verpflichtet, der Kasse die genaue Adresse (Ort, Straße, Hausnummer, Etage, usw.) mitzuteilen, an der sie sich während der Arbeitsunfähigkeit aufhält. Wir bitten daher die besagten Versicherten, uns die- se Informationen so schnell wie möglich zukommen zu lassen. Im Übrigen möchten wir Sie darauf hin- weisen, dass man die Adresse auch auf der Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung angeben kann. Telefon: 2757 – 4331 / 2757 – 4339 FAX: 2757 - 4343 E-Mail: [email protected] Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Mitarbeit!