Hallo. Man hat also ab dem 6 Krankheitstag in Folge den besagten Ausgang. Zeit ist mir bekannt. Muß für diesen Ausgang der Arzt einen extra Vermerk auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung machen? Oder tritt diese Regelung automatisch in Kraft? Gibt es dafür von der Krankenkasse eine Benachrichtigung?
Außerhalb dieser Ausgangszeiten ist es mir doch wohl erlaubt mich im Garten aufzuhalten? Der zum Haus gehört. Oder muß man sich innerhalb der Wohnung, des Hauses aufhalten?
valgard999