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Forum / Familie und Gesundheit

Aufteilung Kindergeld  

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PsstGeheim
763 Messages

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11 Jahren  ago  

Jetzt hat mich jemand was gefragt, wo ich auch erstmal nicht weiterkam.

Wie wird denn das Kindergeld aufgeteilt bei 2 Kindern aus verschiedenen Beziehungen ?

Konkret hat ein Kollege ein Kind mit einer Ex-Freundin die das KiGe direkt aus Lux in seinem Namen erhält. Nun ist er seit einigen Jahren neu verheiratet und die beiden erwarten ebenfalls Nachwuchs.

Kriegt jetzt jedes Kind respektive jede Mutter den Grundbetrag für 1 Kind, also für "ihr Kind" ? Oder gibt es den Betrag für 2 Kinder, aber wie teilt die Kasse dann auf ?

Hat jemand Erfahrung mit diesem Fall ?

Merci


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hossa
30 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo PsstGeheim,

Es gibt für jede Mutter den Betrag für 1 Kind. Erst wenn die 2 Ehefrau noch ein Kind bekommt (und dann noch verheiratet ist 😉 ), bekommt SIe das in der Tabelle ausgewiesene Kindergeld für zwei Kinder.

Gruss Hossa


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hossa
30 Messages

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11 Jahren  ago  

...kleine Berichtigung...nicht verheiratet zu sein ist die Voraussetzung sondern der Vater des zweiten Kindes der zweiten Frau sollte auch der des ersten Kindes der zweiten Frau????!!!!! sein;-)...kopfqualm:-)

Gruss Hossa


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corvin
125 Messages

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11 Jahren  ago  

Hi, wenn die Lux. Familienkasse an die Mütter bezahlt, zählt jedes Kind einzeln. Wenn der Vater als Antragssteller und/oder Empfänger hinterlegt ist, zählt das zweite Kind auch als zweites Kind. Gibt dann mehr Kohle. (Aber Achtung, dann werden die deutschen Leistungen (bspw. Elterngeld) auch auf beide "Kindergelder" angerechnet. (Die Mütter (v.a. die Erste) müssen per Formular zustimmen, dies war bei mir nur über Anwalt erreichbar... :-()

In Deutschland ist es ein wenig anders: wenn das Kindergeld für das zweite Kind von der Mutter (= 1. Kind) beantrag wird, zählt es als 1 Kind. Wenn der Vater das Kindergeld für das gleiche Kind beantragt (= 2. Kind), hat er schon ein sogenanntes "Zählkind" (aus erster Beziehung) wofür zwar nicht an ihn ausbezahlt wird, aber bei der Berechnung der Höhe des zweiten/dritten berücksichtig wird (macht glaube ich ab dem dritten Kind einen Unterschied). Hier muss nur die "aktuelle" Mutter zustimmen.

Gruß, corvin