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Forum / Familie und Gesundheit

Aufteilung des Elternurlaubs zwischen D und Lux  

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Pendler215
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9 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kumulierung der Elterngeld-Leistungen beider Länder.

Meine Partnerin arbeitet in Deutschland, ich in Luxemburg (Wohnort Deutschland). Wir wollen uns den Elternurlaub halbwegs gerecht aufteilen (sie zuerst, ich im Anschluss). Welcher Elterngeld-Anspruch besteht nun für uns?

1) Sie nimmt ab Geburt 6 Monate in D, ich danach 6 Monate den Luxemburger "2. Elternurlaub" (weil nach Luxemburger Recht max. 6+6 Monate Anspruch bestehen.)

oder

2) Sie nimmt ab Geburt 8 Monate in D, ich danach 6 Monate in Luxemburg den "2. Elternurlaub" (weil nach deutschem Recht max. 14 Monate Anspruch bestehen. Oder, weil in Luxemburg die Elternurlaube erst nach dem Mutterschutz beginnen, in Deutschland aber schon direkt nach der Geburt.)

oder liege ich mit beiden Varianten falsch? Ich konnte hier im Forum nur Angaben zum umgekehrten Fall finden (Mutter in Lux und Vater in D).

Vielen Dank im Voraus!


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Nise
242 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo!

Meiner Meinung nach müsste es folgendermaßen aussehen: Sie nimmt 12 Monate in D Du kannst 6 Monate in L nehmen, wann ist egal so lange sie in den 5 Jahren nach Geburt erfolgen (ab nächsten Jahr wohl bis zum 6. Lebensjahr des Kindes)

Fahr doch einfach mal zur CNPF, die können dir mit Sicherheit weiterhelfen. Denke aber, dass meine Aufteilung richtig ist, da es in Lux den Elternurlaub nicht kombiniert gibt, sondern beide Elternteile haben das Recht jeweils den Elternurlaub zu beantragen. Einzige Einschränkung ist, dass einer ihn direkt an den Mutterschutz nehmen muss. Wüsste nicht, dass die deutschen da was gegen sagen würden, da sie ja nur den Elternurlaub deiner Frau bezahlen und dann halt eben nicht die 2 "Vätermonate"