Hallo,
ich habe eine Frage zur Kumulierung der Elterngeld-Leistungen beider Länder.
Meine Partnerin arbeitet in Deutschland, ich in Luxemburg (Wohnort Deutschland). Wir wollen uns den Elternurlaub halbwegs gerecht aufteilen (sie zuerst, ich im Anschluss). Welcher Elterngeld-Anspruch besteht nun für uns?
1) Sie nimmt ab Geburt 6 Monate in D, ich danach 6 Monate den Luxemburger "2. Elternurlaub" (weil nach Luxemburger Recht max. 6+6 Monate Anspruch bestehen.)
oder
2) Sie nimmt ab Geburt 8 Monate in D, ich danach 6 Monate in Luxemburg den "2. Elternurlaub" (weil nach deutschem Recht max. 14 Monate Anspruch bestehen. Oder, weil in Luxemburg die Elternurlaube erst nach dem Mutterschutz beginnen, in Deutschland aber schon direkt nach der Geburt.)
oder liege ich mit beiden Varianten falsch? Ich konnte hier im Forum nur Angaben zum umgekehrten Fall finden (Mutter in Lux und Vater in D).
Vielen Dank im Voraus!