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Forum / Familie und Gesundheit

Arztbericht für lux. Krankenkasse  

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bluemchen
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16 Jahren  ago  

Da man als Grenzgänger in Luxemburg sowohl in Lux als auch in D (Aushilfskasse) versichert ist, hat man ja die freie Arztwahl. Wie aber sieht es aus, wenn man im verlängerten Krankheitsfall Arztberichte bei der Krankenkasse vorlegen muss, damit das Krankengeld weiter gezahlt wird? Akzeptiert die Lux-Krankenkasse deutsche Arztberichte?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Wenn Du länger krank bist, musst Du immer Deine Krankmeldungen auch nach Lux. senden, aber das ist Dir ja sicherlich bekannt. Bist Du länger als 8 Wochen arbeitsunfähig erhälst Du seitens der Lux. Krankenkasse ein Formular R4, das ist ein ausführliches ärztliches Gutachten, welches von Deinem behandelten Arzt ausgefüllt werden muß. Dies mußt Du dann zurücksenden an die Lux. Krankenkasse. Bist du dann weiterhin krank, erhälst Du eine Einladung zum sog. Med. Dienst der Lux. Krankenkasse. Diese entscheiden, ob Du "krank" bist oder nicht und können Dich notfalls wieder arbeiten schicken. Oder wenn Du auf nicht absehbare Zeit krank bist, bekommst Du entweder zu dem sog. med. Ausschuss oder erhälst einen Antrag auf Invalidität. Ich hoffe, Deine Frage alle beantwortet zu haben. Wenn nicht, kannst Du Dich gerne melden; ich habe das alles bereits hinter mir!


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bluemchen
14 Messages

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16 Jahren  ago  

Vielen Dank für deine Antwort. Die Prozedur Ausschuss resp. Invalidität ist seit heute angeleiert. Was mich eigentlich interessiert, ist folgendes: Luxemburgische Ärzte sind sehr lahm mit der Herausgabe von ärztlichen Berichten. Die sind allerdings überlebenswichtig, da sonst das Krankengeld gestrichen wird (meine Erfahrung). Da die deutschen Ärzte sehr viel gewissenhafter sind und sowieso verpflichtet sind, innerhalb einer bestimmten Frist, Arztbriefe auszustellen, würde mich interessieren, ob die Luxemburger Krankenkasse deutsche Berichte auch akzeptiert. Mir kam mal zu Ohren, dass die Lux-Krankenkasse deutsche Berichte nicht so gerne hat, aus welchem Grund auch immer !?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Ich kann nur für mich sprechen; meine Berichte wurde seitens Luxemb. immer akzeptiert und wenn Du einen Antrag auf Invalidität gestellt hast, dann bekommst Du auch eine Einladung zur med. Untersuchung seitens der Rentenkasse. Von dem Arzt wirst Du untersucht und dann wird Dir irgendwann seitens Luxemb. entweder mitgeteilt, daß Dein Antrag abgelehnt wird oder daß die Invalidität bestätigt wird. Ich kann Dir nur dringend raten, die Gewerkschaft zu kontaktieren für den Fall der Fälle. Denn wenn ich Dir eines aus meiner Erfahrung sagen kann, es dauert ca. 1 Jahr nach Antragstellung bis das ganze über die Bühne ist und wenn Du dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast, kann es finanziell verdammt eng werden, wenn Du keine Ersparnisse hast. Und Du mußt schon sehr krank sein, um überhaupt eine Chance zu haben, den Antrag durchzubekommen. Meine Erfahrung mit der lux. Rentenkasse war nur positiv, sowohl seitens der Mitarbeiter der Pensionskasse als auch mit den Ärzten der Rentenkasse. Ich wünsche Dir auf jeden Fall schon mal gute Nerven!


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

Also ich schließ mich Feuerstein an. Alles richtig. Aber die lux. Rentenkasse sagen...sie bräuchten die deutschen Gutachten nicht anzuerkennen....sie machen ihre eigenen Gutachten. So war es auch bei mir. Nach zweimaligem Einspruch und Ablehnung...ging die Sache mittels Gewerkschaft !!! vor Gericht. Die ordneten eine Vorstellung beim lux. Arzt an. Dort lag meine Akte vor mit allen Gutachten. Der hatte auch alles gelesen und war informiert. Zusätzliche mitgebrachte Arztbriefe nahm er dankend entgegen. Sein Gutachten ...war sehr schnell und pünktlich ...Gott sei Dank positiv für mich. jetzt warten wir auf ein Gerichtstermin mit Urteil....hoffe natürlich auch ...positiv für mich. Das ganze ist alles Zeitsache, Nervensache und Geldsache...du lebst vom Sparbuch. siehe auch separater Thread mit Rente.... im anderen Forum. Also immer alle Berichte hier lesen.


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bluemchen
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16 Jahren  ago  

Danke Jumbo & Feuerstein für eure Mühe. Ich kriege mittlerweile mit, daß man ein starkes Nervenkostüm. Noch eine Frage: Hat der Arbeitgeber das Recht, Informationen beim Vertrauensarzt anzufragen und darf der wiederum Infos an den Arbeitgeber weitergeben ??


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Meines Wissens unterliegen die Vertrauensärzte auch der ärztlichen Schweigepflicht; ich glaube nicht, daß die Informationen weitergeben dürfen. Ob das letztendlich dann auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht. Von meinem eigenen Fall weiß ich aber, daß mein Arbeitgeber noch nicht einmal über die ganzen Untersuchungen informiert wurde, zu denen ich seitens der Lux. Krankenkasse zitiert wurde. Also weiterhin gute Nerven!