So und jetzt hab ich auch noch In der aktuellen Broschüre der CNPF nachgelesen und hier steht drin, dass man bzgl. der nachgeburtlichen Zulage den Anweisungen im blauen Formular folgen soll. In diesem steht wie gesagt nichts von der Pflicht /Kinderarzt für die U1 drin.
Und jetzt noch was extra:) Bei meiner Freundin wurde die nachgeburtliche Zulage abgelehnt, mit der Begründung, dass die 2te Untersuchung (zwischen 1sten und 10tem Tag) von einem OBERartz unterschrieben werden musste und nicht von einem 'normalen' Artz in der Klinik (kurz vor der Entlassung aus dem Krankenhaus). Wo wird das nun erwähnt?? Ich habe das Gefühl, die Beamten machen sich manchmal eigene Regel und hoffen nur, dass die Leute einfach nach einer Ablehnung dies in Ruhe lassen..