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Forum / Familie und Gesundheit

Anspruch Elterngeld conge parental  

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mini06
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13 Jahren  ago  

hallo ihr lieben, habe mal wieder eine frage 🙂

ich habe gelesen/gehört dass man 20h die Woche arbeiten muss um Anspruch auf Elterngeld in Lux. zu haben... meine Frage ist jetzt die: ich habe gelesen man muss 1 Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein!! MUSS man auch 1 Jahr lang schon halbtags gearbeitet haben?? Oder spielt das keine Rolle? Ich frage deshalb weil ich bisher nur stundenweise arbeiten gehe und evt ab Herbst/Winter 20h...was wenn ich jetzt schwanger werden würde... hätte ich dann Anspruch auf das Geld weil der Staat guckt was im letzten Monat VOR Geburt verdient wurde??


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mini06
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13 Jahren  ago  

kann mir keiner helfen? đŸ˜„


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Jupp69
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13 Jahren  ago  

Sorry wenn ich das mal sagen muss:

Wenn ich schwanger werden würde... Hätte ich Anspruch.... usw.

Was haben wir ne Gesellschaft. Schon mal überlegt wer das alles bezahlen soll? Straßen sollen schön sein, Polizei immer da wenn mann sie braucht. Wenn man ein WehWeh'schen hat auch imer der Doc da sein. 3-4 Wochen im Jahr Krank usw...

Scheiße.. Aber es müsten mal wirklich schlechte Zeiten kommen !

Jupp


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Simone
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13 Jahren  ago  

MIni: Ich bin mir sehr unsicher in meiner Aussage, es ist also eher in Vermutung. Ich glaube es werden nur die letzten drei Monate vor dem beginnenden Mutterschutz für die Ansprüche in Betracht gezogen.

Jupp: Deine Einstellung finde ich ja mal völlig daneben. Heut zu Tage muß man sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, ob man Kinder in die Welt setzen kann oder nicht. Was erstmal der richtige Weg ist! Ich kenne eine Menge Leute, die finanziell an ihre Grenzen stoßen und glaube mir, dass es äußerst wichtig ist, ob man weiterhin mit einem finanziellen Ausgleich rechnen kann oder nicht. Ich für meinen Teil möchte meine Kinder nicht den ganzen Tag in eine Krippe stecken nur um Geld nach Hause schaffen ZU MÜSSEN. Und für mein Empfinden wird generell für Familien am wenigsten getan.


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Jupp69
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13 Jahren  ago  

>>Und für mein Empfinden wird generell für Familien am wenigsten getan. Ja klar. Für jeden und jede Gattung wird zu wenig getan. Nur wer soll das alles bezahlen?

Wenn ich schon mit den ganzen "Staatsgeld" rechen muss um mein Kind "durchzubringen" ....da ist doch was faul. (Etwas überspitzt formuliert)

"Vollksako Metalität"

Ist das OK das in D einem kinderlosen ledigen 45% von seinen Gehalt abgezogen wird? (Gott sei Dank in L gehts halt noch)

Jupp


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mini06
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13 Jahren  ago  

Danke Simone 😉

und danke jupp für deine äußerst unpassende antwort... man muss ja nicht von sich auf andere schieben!!! ich habe bereits ein kind und gehe wieder arbeiten seit die kleine 8 wochen ist !!!!! d.h. seit fast 2 jahren schon!!! und war seit dem noch KEIN tag krank... aber was muss ich mich auch hier rechtfertigen...

du hast sicher keine kinder ?!?!?!?

und falls doch: hat es dich nicht interessiert was du für ansprüche hast??? KIndergeld usw?? dann reicht euch ja auch das kindergeld aus D - was du hier für vorteile hast ist dir sicher egal. ich werde (hoffentlich) noch ein 2. kind bekommen - das möchte ich auch haben wollen wenn es NICHTS aus lux. gibt... aber äußerst unpassend dein kommentar - kann ich nur nochmal sagen...


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

@mini06: Warum gibts Du so einem wie Jupp auch noch Feuer. Auf solche "bescheuerten" Aussagen würde ich überhaupt nicht reagieren. Es ist völlig legitim und auch normal, dass man sich erkundigt, was einem zusteht und was nicht, da braucht man sich überhaupt nicht zu rechtfertigen. Solche Leute muss man ignorieren und ich gehe im übrigen auch davon aus, dass er keine Kinder hat, wenn dann können sie einem leid tun, bei dieser Einstellung!


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mini06
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13 Jahren  ago  

🙂


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mini06
295 Messages

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13 Jahren  ago  

wollt nochmal nachfragen ob einer vielleicht eine konkrete antwort auf meine frage weiß wie die ansprüche berechnet werden?? ET wird bei mir mitte mai sein - bis dahin habe ich erst 10 monate auf 20 std gearbeitet... ist es richtig dass 3 monate zurückgerechnet wird ? oder muss man 12 monate halbtags gearbeitet haben? ich habe gelesen dass man 12 monate bei ein und dem gleichen AG gearbeitet haben muss - zu dem anspruch auf elterngeld finde ich nichts 🙁 sollte ich ihn nicht gewährt bekommen , steht mir dann die erziehungsgeld zu über 2 jahre?

danke... (und bitte nur "normale" antworten 😉 )


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Nise
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13 Jahren  ago  

Kannst du nicht mal zur CNPF gehen?? Das ist ja doch ein sehr spezieller Fall und du bist ja noch am Anfang der SS. Wir waren auch min. 3x da, weil wir so viele Fragen hatten und es mit den Formularen etc. dann alles fixer ging. Die 3 Monate beziehen sich nur auf dein Mutterschutzgehalt. Das stimmt. Ich hatte zum Beispiel eine nicht unerhebliche Gehaltserhöhung und die wurde komplett berücksichtigt und nicht wie in D ein 12 monatiges Durchschnittsgehalt ermittelt. "Der als Arbeitnehmer beschäftigte Elternteil muss darüber hinaus während des gesamten dem Elternurlaub vorangehenden Jahres bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein." Dann aber kommt der Punkt der dich betrifft und der scheint aber verhandelbar zu sein: "3. Wöchentliche Arbeitszeit bei Arbeitnehmern Während des dem Elternurlaub vorangehenden Beschäftigungszeitraums muss der Elternteil mindestens die Hälfte der normalen Arbeitszeit arbeiten, die gemäß Gesetz oder Kollektivvertrag auf ihn anwendbar ist, d.h. im Allgemeinen während 20 Stunden wöchentlich bei demselben Arbeitgeber." Und genau deshalb würde ich auf die CNPF fahren, die können dir da eine ädiquatere Aussage geben.