Hallo, ich habe eine Frage die ihr mir vielleicht beantworten könnt. Ich lebe mit meiner Partnerin und deren Tochter 12 Jahre seit 4 Jahren in DE zusammen, arbeite seit 17 Jahren in LU. Wir sind nicht verheiratet und wie gesagt ich bin auch nicht der leibliche Papa der Tochter. Kann ich trotzdem auf der Familienkasse LU den Ausgleich zum Kindergeld aus DE beantragen? Gruß A.
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SP95 steigt (geringfügig)
Da hab ich ebenfalls eine Ähnliche Frage. Bin mit meiner Frau verheiratet und habe 2 gemeinsame Kinder. Das 3te Kind ist nicht mein Leibliches. Das Kindergeld für dieses Kind bekomme ich von Deutschland bzw meine Frau. Die Differenz wird von Lux gezahlt. In Lux hat man bei 3 Kindern 1033€ Anspruch. Allerdings bekomme ich 594€. Das ist das Kindergeld für 2 Kinder was in Lux zusteht. Zusätzlich bekomme ich Ca 80€ Differenz und meine Frau das Kindergeld aus DE. Wenn ich alles zusammen rechne komme ich auf knapp 860€. Jetzt stehe ich auf dem Schlauch. Wird die Differenz für das nicht leibliche Kind zwar ausgezahlt aber trotzdem nicht nach der Lux Tabelle für Kindergeld angerechnet??? Was da jemand Rat oder hat ein Ähnliche Problem?
Sobald das Kind in deinem Haushalt aufgenommen ist wird es wie dein eigenes behandelt was das Kindergeld angeht. Unterschied wenn der Vater des Kinde in DE arbeitet bekommst du das Differenzkindergeld nur zweimal im Jahr ausbezahlt aber der Betrag ist der gleiche als ob du 3 Kinder hättest inklusive Alterszulage, Schulanfangszulage und Kinderbonus. Hast du eine Abrechnung erhalten? Da sollte dass dann stehen. Ich habe 3 Stiefkinder und ein leibliches Kind und das ist da genau so. Wenn das nicht so gemacht wurde, Einspruch einlegen.