Hallo zusammen,
ich war von Februar 2008 bis Januar 2016 Angestellter in Luxemburg und wohnhaft in Deutschland. Seit Februar 2016 arbeite ich nicht mehr in Luxemburg, werde aber im Oktober 2017 zurückkehren. Ich werde weiterhin in Deutschland leben.
Nun wird meine Frau (wohnhaft und arbeitet in D) unser erstes Kind dieses Jahr im Juli zur Welt bringen, und ich würde gerne nächstes Jahr (d.h. Mitte 2018) Elternzeit nehmen. Wenn ich jedoch die Seite der Zukunftskees richtig verstehe, habe ich kein Anrecht darauf, da ich u.a. zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (Juli 2017) nicht in Luxemburg sozialversichert bin. Ich kehre ja erst im Oktober 2017 wieder in ein luxemburger Angestelltenverhältnis zurück.
Hier der Auszug von der Webseite bzgl. der Bedingungen: „muss zum Zeitpunkt der Geburt oder der Adoption des Kindes, sowie während den 12 Monaten vor dem Anfang des Elternurlaubes bei der luxemburgischen Sozialversicherung pflichtversichert sein;“
Für mich ist das natürlich jetzt denkbar dumm gelaufen. Ich habe 8 Jahre lang brav in die Sozialversicherung eingezahlt und nun wird mein Kind in meiner „Luxemburg-Pause“ geboren, wodurch ich dann das Anrecht auf den Elternurlaub verliere.
Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation? Kann ich hier auf Kulanz durch die Zukunftskeess hoffen? Immerhin war ich ja wirklich lange schon Arbeitnehmer in Luxemburg, und es ist ja auch nicht so, dass ich das System unfair ausnutzen will.
Über Erfahrung, Tipps oder Einschätzung der Situation würde ich mich sehr freuen.