logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Anrecht auf Elternurlaub  

Profilbild von
Elmerlox
0 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich war von Februar 2008 bis Januar 2016 Angestellter in Luxemburg und wohnhaft in Deutschland. Seit Februar 2016 arbeite ich nicht mehr in Luxemburg, werde aber im Oktober 2017 zurückkehren. Ich werde weiterhin in Deutschland leben.

Nun wird meine Frau (wohnhaft und arbeitet in D) unser erstes Kind dieses Jahr im Juli zur Welt bringen, und ich würde gerne nächstes Jahr (d.h. Mitte 2018) Elternzeit nehmen. Wenn ich jedoch die Seite der Zukunftskees richtig verstehe, habe ich kein Anrecht darauf, da ich u.a. zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (Juli 2017) nicht in Luxemburg sozialversichert bin. Ich kehre ja erst im Oktober 2017 wieder in ein luxemburger Angestelltenverhältnis zurück.

Hier der Auszug von der Webseite bzgl. der Bedingungen: „muss zum Zeitpunkt der Geburt oder der Adoption des Kindes, sowie während den 12 Monaten vor dem Anfang des Elternurlaubes bei der luxemburgischen Sozialversicherung pflichtversichert sein;“

Für mich ist das natürlich jetzt denkbar dumm gelaufen. Ich habe 8 Jahre lang brav in die Sozialversicherung eingezahlt und nun wird mein Kind in meiner „Luxemburg-Pause“ geboren, wodurch ich dann das Anrecht auf den Elternurlaub verliere.

Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation? Kann ich hier auf Kulanz durch die Zukunftskeess hoffen? Immerhin war ich ja wirklich lange schon Arbeitnehmer in Luxemburg, und es ist ja auch nicht so, dass ich das System unfair ausnutzen will.

Über Erfahrung, Tipps oder Einschätzung der Situation würde ich mich sehr freuen.


Profilbild von
s4todres
61 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Ich denke nicht, dass du hier auf Kulanz der Zukunftskees hoffen kannst. Wie du bereits zitiert hast, musst du zum Zeitpunkt der Geburt in Luxemburg sozialversichert sein.


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

FEF, ich könnte mir vorstellen, dass der 2. Elternurlaub ggf. sogar noch genehmigt werden würde. Das größere Problem sehe ich eher darin, dass du zum Zeitpunkt des angestrebten Elternurlaubs noch keine 12 Monate bei deinem AG warst und du somit per se gar keinen Anspruch hättest. Ruf doch einfach mal dahin an. Ggf. bekommst du ja dennoch Anspruch auf den 2. Elternurlaub, musst ihn aber später nehmen als Mitte 2018...


Profilbild von
MartinO
3 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

guckst Du da: https://www.csl.lu/fr/publications-newsletters/publications/par-theme/all

Der manuelle Weg: www.csl.lu dann auf publications

Da suchst Dir das passende Buch raus, soweit ich mich erinnere gibt es genau den Elternurlaub betreffend sogar ein eigenes Buch. Absolut kostenfrei erhältlich als PDF im Netz oder wenn Du persönlich hingehst sogar gebunden. Die meisten Publikationen sind entweder zweisprachig oder gibt es zusätzlich auf deutsch.

Gerade im Arbeitsrecht findet man da viele tolle Informationen mit Gesetzesquellen. Was glaubt Ihr wohl woher viele unserer deutschen Anwälte für Arbeitsrecht ihr rudimentäres Wissen hinsichtlich Luxemburger Arbeitsrecht nehmen? Die meisten Fragen kann man sich mit etwas Selbststudium dieser staatlichen Lektüre ohne Gang zum Anwalt beantworten, die Durchsetzung seiner Rechte ist dann ein anderes Thema.