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Forum / Familie und Gesundheit

Anforderunge E106 - Matrikelnummer?  

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Alex124
136 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

da ich ab 1.Juli in Lux arbeite und das Formular E106 noch nicht zugeschickt bekommen habe, möchte ich dieses gerne online unter http://www.cmep.lu/index_de.php nochmal anfordern. Dort muss ich eine Matrikelnummer angeben. Wo bekomme ich diese her?

Grüße Alex


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Das Formular E106 bekommst du automatisch von der lux. Krankenkasse zugeschickt sobald dein Arbeitgeber dich angemeldet hat. Die Matricule Nr. besteht aus deinem Geburtsdatum (Jahr / Monat / Tag) und drei Zahlen die von der CCSS vergeben werden. Dein neuer Arbeitgeber müsste die Nr dann schon haben, wenn er dich bereits angemeldet hat.

Grüße Jasmin


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fritzmann
79 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe am 01.06.08 in Lux angefangen zu arbeiten und habe noch keine Karte oder Formulare erhalten.

Wie lange dauert denn sowas ungefähr?

Gruß

fritzmann:confused:


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anke1405
3 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Also der Deutsche Staat arbeiten ja schon bekanntlich langsam. Aber ich kann nur sagen, dass es in Luxembourg nochmal viel langsamer geht. Ich hatte damals nach ca 8 Wochen mein E106 bekommen. Das kommt auch immer darauf an, wie schnell dein Arbeitgeber dich beim Staat anmeldet. Gruß Anke


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pendler111
502 Messages

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16 Jahren  ago  

Vier Wochen dauert es eigentlich immer. Bei mir kamen die Sachen dann alle recht zügig nacheinander (Sozialversicherungskarte, Lohnsteuerkarte, 106...):confused:


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fritzmann
79 Messages

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16 Jahren  ago  

Die Frage ist nur, was ich im Falle eines Arztbesuches mache, ich habe ja eigentlich die falsche Krankenversicherungskarte in Deutschland..

Wie lange ist denn die Frist, die man hat, bis die neue Karte Pflicht wird?


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pendler111
502 Messages

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16 Jahren  ago  

Man ist ja vom ersten Tag an versichert - hat nur die Karte noch nicht. Ich hatte sicherheitshalber bei meiner dt. Krankenkasse angerufen und bescheid gegeben, dass ich jetzt Grenzgänger bin und ihnen das 106 schicke, sobald ich es hab. Die wussten sofort bescheid und alles ist ok. Ich würde einfach mit der alten Karte zum Arzt gehen. Die Krankenkasse weiß ja dann schon bescheid und kann mit der franz. Kasse abrechnen, sobald das 106 da ist.


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fritzmann
79 Messages

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16 Jahren  ago  

OK, dann werde ich die jetzt auch mal informiere. Dankeschön.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo habe gestern in der gleichen Sache mit einer Sachbearbeiterin der DAK gesprochen sie sagte, der Übergang sei kein Problem wenn sie Bescheid wüßten,nur man sollte sich in keinem Fall eine Privatrechnung ausstellen lassen,die sei nicht erstattungsfähig. Versichert ist man außerdem in jedem Fall in Lux wenn der Arbeitgeber den Angestellten angemeldet hat.:wink:


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xd67iu
32 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

ich hatte meiner Krankenkasse IKK-direkt eine kurze Mail geschrieben, und schon 2 Tage später hatte ich von dort eine Bestätigung für den Arzt, daß die Kosten übernommen werden.

Viele Grüße xd67iu


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Sisa
1 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe das Formular E 106 auch noch nicht zugeschickt bekommen. Ich bin jedoch erst seit kurzem in Luxemburg angestellt, habe dies auch meiner Krankenkasse in Deu mitgeteilt. Erst war telefonisch alles kein Problem, die Karte könne man weiter nutzen, doch dann kam der Brief - die Versicherungskarte darf ich auf keinen Fall weiter benutzen, ich soll diese umgehend zurückschicken. Nochmal die Krankenkasse angerufen, diese bestätigte, dass ich die Karte nicht nutzen darf, wird mir sonst alles in Rechnung gestellt, denn sie könnten dies nicht abrechnen. Jetzt habe ich und mein Kind keinen Versicherungsschutz???


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Travelman
77 Messages

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16 Jahren  ago  

Wenn du das 1. Mal in Lux. arbeitest, dauert das etwas bis dir die Lux. KK eine Sozialversicherungsnummer mitteilt. Du bist aber rückwirkend ab Deinem 1. Arbeitstag in Lux. versichert.

Leider kann deine KK in Deutschland die Kosten solange nicht abrechnen bis Sie von Dir das E106 bekommt. Für diese Zeit sollte man Arztbesuche möglichst vermeiden.

Inwieweit die deutsche Regelung greift, daß du noch bis zu 4 Wochen ünber das Ende deiner Versicherungszeit hinaus weiterversichert bist (Übergangszeit) weiss ich leider nicht. Darüber müsste DIr aber die dt. KK Auskunft geben können.

Bei einem Arbeitgeberwechsel erlebst Du die selbe Situation. Nur geht es dann etwas schneller, weil Du ja schon eine Matr.Nr. hast.