Hallo,
ich wohne in D und arbeite in Lux und erwarte Nachwuchs.
Meine Frage: wann ist man alleinerziehend? Wie und wo ist das definiert?
Ist man auch noch alleinerziehend (Steuerklasse 1a), wenn
a) der Vater im selben Haushalt wohnt (nicht verheiratet)? Macht es eine Unterschied, ob Erst- oder Zweitwohnsitz?
und/oder
b) Vaterschaft anerkannt wurde und das Sorgerecht geteilt wurde? (Also nicht 100% bei der Mutter, sondern 50/50)
Wohnt man mit dem Vater zusammen bei geteiltem Sorgerecht (nicht verheiratet) und dieser arbeitet in Deutschland: wie ist das Kind dann krankenversichert? Trotzdem bei der Mutter, die in Lux arbeitet? Woher wäre dann das Kindergeld zu beziehen? D oder Lux?
Ich gehe davon aus, dass dann nur einer die Steuerklasse 1a in Luxemburg haben kann, wenn beide in Luxemburg arbeiten?
Ich denke, dass meine Konstellation garnicht so selten ist und trotzdem konnte mir noch keiner meine Fragen beantworten...
Vielen lieben Dank 🙂