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Forum / Familie und Gesundheit

Alleinerziehend? Krankenversicherung? Kindergeld?  

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Grenzgaengerin24
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6 Jahren  ago  

Hallo,

ich wohne in D und arbeite in Lux und erwarte Nachwuchs.

Meine Frage: wann ist man alleinerziehend? Wie und wo ist das definiert?

Ist man auch noch alleinerziehend (Steuerklasse 1a), wenn

a) der Vater im selben Haushalt wohnt (nicht verheiratet)? Macht es eine Unterschied, ob Erst- oder Zweitwohnsitz?

und/oder

b) Vaterschaft anerkannt wurde und das Sorgerecht geteilt wurde? (Also nicht 100% bei der Mutter, sondern 50/50)

 

Wohnt man mit dem Vater zusammen bei geteiltem Sorgerecht (nicht verheiratet) und dieser arbeitet in Deutschland: wie ist das Kind dann krankenversichert? Trotzdem bei der Mutter, die in Lux arbeitet? Woher wäre dann das Kindergeld zu beziehen? D oder Lux?

 

Ich gehe davon aus, dass dann nur einer die Steuerklasse 1a in Luxemburg haben kann, wenn beide in Luxemburg arbeiten?

 

Ich denke, dass meine Konstellation garnicht so selten ist und trotzdem konnte mir noch keiner meine Fragen beantworten...

 

Vielen lieben Dank 🙂

 


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6 Jahren  ago  

1. Wichtig ist nur bei wem das Kind auf der Karte eingetragen ist.

2. Wo der Vater lebt macht nur im luxemburger Steuerrecht etwas aus, da er eine Person des Haushalt ist.

3. Sorgerecht ist eure Sache

4. Kind ist da versichert wo es auf der Karte eingetragen ist, also bei dir, das Kindergeld kommt damit monatlich aus LU

5. Steuerklasse 1a, verschwende keine Energie, die wird gerade abgeschafft


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LiAr
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6 Jahren  ago  

Hallo,

 

ich habe dieselbe Konstellation.

Unverheiratet, arbeite in Lux (aktuelle Mutterschutz) und Partner in D, beide Wohnsitz in D im selben Haushalt.

zu 4.) Gibt es Vor-und Nachteile wo man am besten das Kind einträgt (und wie passiert das?)

Mir wurde von der Deutschen Seite aus gesagt, dass bei meiner Konstellation ich das Kindergeld in Deutschland beantragen muss und Ausgleich aus Lux erhalten und nicht direkt monatliche das Lux beantragen kann.

Sehr oft hat man in Luxembourg nur die Möglichkeit in den Dokumenten "ledig" anzukreuzen, sodass ich in Lux als 'alleinerziehende mit Kind' wohl registriert bin.

zu 5.) Wieso und wann wird Steuerklasse 1a abgeschafft und kommt man als 'alleinerziehen mit Kind' wieder in 1 rein oder erhält man trotzdem steuerliche Vorteile?


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6 Jahren  ago  

@LiAr

Einfach mal Nachrichten aus Luxemburg verfolgen, damit es "gerecht" wird gibt es zukünftig nur noch den Individualsteuersatz für alle.


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6 Jahren  ago  

@Grenzgaengerin24

Ich bestätige den Ki-Geldanspruch von LiAr, hatte überlesen das die Vaterschaft anerkannt ist, sorry.


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Grenzgaengerin24
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6 Jahren  ago  

@Info und @LiAr:

wegen Kindergeld: mir hat man gesagt, ich würde dies komplett aus Luxemburg bekommen, weil ich ja keinen Anspruch in Deutschland habe. Bei der Beantragung muss man aber anscheinend noch eine Negativerklärung aus D mitschicken. 

Ich meine, selbst wenn die Vaterschaft anerkannt ist, das Kind aber bei mir lebt - warum soll der Vater dann das Kindergeld bekommen, wenn man nicht mal verheiratet ist?

 

Wegen Steuerklasse 1a: das macht eh kaum was aus monatlich. Nur später in der Steuererklärung eventuell.

 

dankeschön 🙂


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LiAr
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6 Jahren  ago  

Wo und wie ist den die Prozedur, um das Kind bei mir oder meinem Partner einzutragen 'einträgt'? 

Mir wurde gesagt, dass das Kindergeld aus Deutschland kommt, weil man in Deutschland wohnhaft ist zunächst das Land in dem man wohnt verantwortlich ist und dann einen Ausgleich aus dem Land erhält in dem man arbeitete und versichert ist.


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LiAr
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6 Jahren  ago  

Habe zusätzlich die Frage mit der Steuerkarte. Aktuell werde ich nach Steuerklasse 1 besteuert. Muss ich das Kind irgendwo anmelden für die Steuerklasse 1a und ändert sich steuerlich was für den Vater nach der Vaterschaftsanerkennung?

 

Danke im Voraus.