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Hallo Jenny 20, wenn du geschieden bist und in Luxembourg arbeitest, wirst du aus Deutschland gar kein Kindergeld bekommen, da du dort nicht erwerbstätig bist. Dein (Ex-)Mann muss das Kindergeld in Deutschland beantragen (außer er ist nicht erwerbstätig?), du bekommst nur das Differenzgeld aus Luxembourg. Sollte dir dein (Ex-)Mann das Kindergeld nicht überweisen, musst du es von ihm einklagen (ich gehe davon aus, dass das Kind/die Kinder bei dir leben, oder?). Genau so war es bei mir der Fall, ich habe sehr lange mit der deutschen Kindergeldkasse gesprochen, man hat sich dort wirklich Mühe gegeben, konnte mir aber nichts Besseres mitteilen. Da du noch nicht geschieden bist, bekommst du vielleicht noch das Kindergeld aus Deutschland - aber wie dir schon gesagt wurde, nur mit der Unterschrift und dem Einverständnis deines Mannes. Bei der Berechnung des Unterhaltes musst du aber sowieso deine Einkünfte offen legen.
Ich kann dir nur sagen, dass die luxemburgische Kindergeldstelle meinen Kindergeldantrag abgelehnt hat, da der Vater der Kinder in Deutschland erwerbstätig ist. Ich glaube, du verstehst den Begriff "Alleinerziehend" nicht richtig - du bist nicht alleinerziehend. Es gibt noch einen Vater! Ich weiß nicht, wie es ist, wenn du das alleinige Sorgerecht hast, vielleicht dann. Aber um das in Deutschland zu bekommen, muss dein Mann schon ganz schön was angestellt haben...
Wie wäre es, wenn Du einfach einmal zur Kindergeldstelle nach Trier und auch Luxemburg fährst und Dich in Deinem speziellen Fall vor Ort erkundigst. Es gibt immer Faktoren, die bei dem einen evtl. zutreffen und beim anderen nicht. Ich kenne sowohl getrennte Paare, wo einer in Lux. und einer in Deutschland arbeitet, die bekommen nur die Diff. aus Lux., andere erhalten das KG komplett aux Lux., der Partner zieht die Hälfte dann aber vom Unterhalt ab. Dass Du Deinem Expartner gegenüber verschweigen kannst, dass Du in Lux. anfängst, kann ich mir nicht vorstellen. Aber wie gesagt, kläre alles vor Ort und da hast Du Deine Infos aus erster Hand!