wuder bei einem von Euch auch schon mal der Elterngeldantrag abgelehnt?
chancen habe ich da wie es aussieht keine... Meine Frage ist nur ob ich sonst auf irgendwas Anspruch hätte?? 🙁 Erziehungsgeld oder oder...
Hi mini06,
ja, Du hast Anspruch in Deutschland, wenn Ihr in DE lebt. Allerdings müsstest Du dann wohl in Lux kündigen, es sei denn Dein Arbeitgeber stellt Dich frei (?). Du hast nach dem Mutterschutz ein aussergewöhnliches Kündigungsrecht. Ausrechnen kannst Du Deinen Anspruch relativ einfach: LuxBrutto in deutschen Brutto/Netto-Rechner eingeben. Dann mit Steuerklasse IV das Netto ausrechnen. Den Betrag kannst Du dann in einen dieser Elterngeldrechner eintragen und schwups bekommst Du mal eine Idee wieviel Du aus DE bekämest und das bis zum 1. Geburtstag des Kindes.
Mutterschutzgeld solltest Du aber dennoch aus Lux bekommen. Und die Erziehungszulage bekommst Du glaube ich nur, wenn Du zu Hause bleibst und auch dann müsstest Du wohl kündigen (?).Müsste man mal durchrechnen.
Wir gehen den gleichen Weg, aber bei meiner Frau läuft der Vertrag im Mutterschutz aus, sodass sie nicht kündigen muss.
..und ja, wenn Dein Elternurlaub abglehnt wurde müsstest Du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen.
Wie hast Du denn vor Deinen 20h in Luxemburg gearbeitet? 40h?
ich arbeite seit 2007 in Luxemburg . und seit 12 Monaten bei ein und dem selben AG.
die CNPf schrieb: ....gem. dem abgeänderten Artikel L234-43 des Arbeitsgesetzbuches ist das REcht auf Elternurlaub von der Bedingung abhängig, dass der Antragsteller legal in Lux. bei der Geburt des Kindes, sowie ununterbrochen während 12 Monaten vor beginn des elternurlaubes bei demselben AG mittels arbeitsvertrag, mind. 20 Std. pro woche als Arbeitnehmer tätig und pflichtversichert ist...
... gemäß dieser Bedingung hätten Sie also seit dem 28.1. bei ihrem AG mittels Arbeitsvertrag von 20 Std. pro woche in Lux beschäftigt und pflichtversichert sein müssen...
ich bin aber erst seit 1.6. auf 20 Std. pro Woche angemeldet... vorher war ich 16h arbeiten ( wegen der Rente)
bei meinem anderen Kind bin ich auch auf 20 Std gegangen... auch erst paar Mte vorher - das hatte vor 2 Jahren noch gereicht 🙁
Kündigen werde ich jetzt nicht... hatte heute bei uns auf der Kreisverwaltung angerufen... die meinte auch dass D greifen würde wenn ich auch den Ablehungsbescheid schon hätte...
Hi Mini06,
mit "kündigen" meine ich, dass ich mir nicht sicher bin, dass Du Elterngeld aus DE bekommst, wenn Du weiterhin in Lux "parallel dazu" arbeitest. Falls Du planst während Deines Elternurlaubes,mit deutschen Elterngeld, zu Hause in DE zu bleiben, sprich NICHT in Lux zu arbeiten, müsste ja Dein Arbeitgeber zustimmen. Wenn er das macht ist super, wenn nicht, müsstest Du ggf kündigen (oder?).
Erzähl mal was rausgekommen ist - würde mich sehr interessieren!!
Grüsse