logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Ablehnung der vorgeburtlichen Zulage  

Profilbild von
soma1
3 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo,

habe im April entbunden und die vorgeburtlichen Zulage Anfang Mai eingereicht. Mein Mann ist in Lux tätig. Ich bin zu Hause. Wir leben/wohnen in Deutschland. Weil mein Mann Grenzgänger ist und angeblich nach dem europäischen Recht ab 1.1.2006 es wohl auch geht, habe ich die Geburtenzulage in Lux beantragt. Heute kam der Ablenungsbescheid. Ich hätte wohl laut Artikel 277-287 des Sozialgesetzbuches kein Recht auf die Zulage aus Lux. Denn die Zulage würde nur an die Mutter gezahlt, wenn die in Lux arbeitet oder wohnt. Weiss jemand mehr?


Profilbild von
oernie
1266 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Laut Artikel 287 muss die Mutter in Luxemburg wohnen. Inwiefern andere (europäische Gesetze) das ausser Kraft setzen weiss ich allerdings nicht.

http://www.legilux.public.lu/leg/textescoordonnes/codes/code_securite_sociale/05_css_livreIV_prestations_familiales.pdf

Art. 287. La première tranche de l’allocation de naissance n’est versée qu’à condition que la future mère ait son domicile légal au Luxembourg au moment du dernier examen médical prévu à l’article 277 et rapporte la preuve des différents examens médicaux y prévus au moyen des certificats établis à cet effet par le médecin examinateur lors de chaque visite.


Profilbild von
adastra
85 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo soma1,

die Zulage wird normalreweise bezahlt, obwohl eigentlich lt. Text nur in Lux ansässige anspruchsberechtigt sind. Hast Du denn alle Untersuchungen nachgewiesen?


Profilbild von
trusty
35 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

da gab es schon eine ähnliche Diskussion hier : http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=10459 anscheinend versucht man sich mal wieder irgendwie rauszuwinden Ich würde mich an die Gewerkschaft bzw. den Ombudsmann wenden und das Ergebnis hier posten


Profilbild von
oernie
1266 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

laut Gesetz steht einem diese Zahlung nicht zu. Sie wurde aber wohl doch bis zu diesem Jahr an Grenzgänger ausbezahlt. Wieso jetzt plötzlich diese Änderung weiss keiner.


Profilbild von
soma1
3 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo, ja alle Untersuchungen habe ich vorschriftsmäßig gemacht und auch abstempeln lassen. Ich habe auch gesehen, dass es diese Diskussion schoneinmal gab. Allerdings war für mich daraus nicht ersichtlich, was nun der aktuelle Stand ist. Einige habe es erhalten (die wohl in der gleichen Situation sind/waren) einige wohl nicht. Gerne würde ich Argumente haben, um bei in Luxemburg einmal vorsprechen zu können und nach dem "Warum" fragen. In dem älteren Forum wurde auch ständig von dem "europäischen Recht seit 1.1.2006" gesprochen. Laut diesem Recht soll wohl auch "ich" Anspruch haben. Allerdings kann ich dazu nichts finden. Weiss da jemand mehr?


Profilbild von
CSB
135 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Es geht um die neue EU - VO... darin wird bestimmt das die Zulagen bzw. Differenzzahlungen zum Wohnort auch an Grenzgaenger gezahlt werden sollten. Die neue VO gilt ab dem 01.05.2010 und daher sollte die lux Regelung oben eigentlich nicht rechtens sein. Wen die neu VO interessiert bitte eine PN an mich oder die email hier posten.. ich schick dann gerne die VO zu...

antworten von der CNPF bitte hier posten.

PS. @soma1 : Ich bin in der selben Situation und habe auch grade den Antrag eingereicht [habe dazu aber gleich ein Schreiben gelegt in dem ich mich auf die neue EU VO beziehe und die Zahlung aufgrund dieser fordere] - mal sehen was kommt von den guten Beamten der CNPF....:neutral:


Profilbild von
kathi75
2 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

@soma: Ich bin schwanger, in der gleichen Situation wie du (Mann Arbeit in Lux, ich in Deu, wohnhaft in Deu) und habe mich gestern persönlich bei der cnpf erkundigt, welche Zuschüsse ich bekommen werde. Die sagten mir, dass ich weder vor-,geburtliche oder nachgeburtliche Zulagen bekommen würde - dafür aber Elterngeld von monatlich 400€ im zweiten Jahr (da ich im ersten Jahr Geld aus Deu bekomme). Weiß aber auch nicht so recht, ob das jetzt richtig ist. Die nette Dame war irgendwie verpeilt 😉


Profilbild von
trusty
35 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Die Erziehungszulage (Elterngeld) fürs 2. Jahr beträgt 485 €


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Auch wenn die Frau in Deutschland arbeitet und schon das erste Jahr aus Deutschland Elterngeld bekommen hat?

@CSB: Würde es dir was ausmachen mir eine Kopie dieses Beischreibens zukommen zu lassen. Meine Frau ist im 7. Monat schwanger und es wäre toll ebenfalls ein solches Schreiben beizulegen mit dem Hinweis auf die neue EU-Verordnung. Würde das selbstverstänlich nicht 1:1 übernehmen.


Profilbild von
CSB
135 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Wenden Sie bei unseren Anträgen zu den Familienleistungen die ab dem 01. Mai 2010 geltende EU VO 883/2004 an. Dieser sieht die Differenzzahlung aller nicht im Wohnland anfallenenden Familienleistung durch das Land vor, in dem mindestens ein Elternteil Sozialabgaben durch bspw. nicht-selbstständige Arbeit leistet. :tongue:


Profilbild von
soma1
3 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo CSB, vielen Dank für die tolle Info. Ich habe bereits einen Brief geschrieben, dass ich Einwand erhebe. Ich werde gerne das auch nochmal reinschreiben was die Familienleistungen ab 1.5.2010 nach EU VO 883/2004 vorsieht. Hast du da eventuell einen Link wo ich das als Zitat sogar mit ins S Schreiben übernehmen kann?


Profilbild von
Jack
117 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo,

also ich habe Ende April noch den Antrag für die nachgeburtliche Zulage an die cnpf geschickt. Nach den ganzen threads hier habe ich mir schon gesagt: mal abwarten was passiert. Und siehe da, am 20.05. war dann das Geld auf dem Konto meiner Frau. Meine Frau ist in Erziehungsurlaub weil sie in Deutschland gearbeitet hat, ich arbeite in Luxemburg. Unser Sohn ist im Mai 2 Jahre geworden allerdings war die letzte Untersuchung Ende April. Vielleicht gilt diese neue Regelung nur für Kinder die in diesem Jahr geboren wurden. Aber ich würde dennoch dagegen vorgehen. Auf jeden Fall immer dann, wenn der Anspruch auf eine solche Leistung vor dem 01.05.2010 entstanden ist.


Profilbild von
lilischlumpf
25 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo,

hier der Link zur alten EU-Verordnung 1612 68 in der es heißt, dass "banal gesagt" gleiches recht für alle gilt. Diese wurde soweit ich weiß abgelöst am 01.05.2010 durch die neue Regelung. Wesentliches hat sich allerdings nicht geändert. Ich hoffe es hilft.

[ http://www.grenzgaengergewerkschaft.eu/Deutsch/unsereziele/aufgrundderverordnungewgnr161268/index.html


Profilbild von
Jess85
28 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Das hier gilt aber nur für Vorgänge ab dem 01.05.2010 oder überhaupt für Geburten ab 2010 oder ? Ich habe unsere Unterlagen im Mai eingereicht und es hat auch niemand was bei der CNPF dagegen gesagt. Unsere Tochter wurde aber noch im Dezember 2009 geboren. Ist es vielleicht deswegen ? Bitte hier um eine Info wenn einer dies beantworten kann Vielen Dank