Hallo,
habe im April entbunden und die vorgeburtlichen Zulage Anfang Mai eingereicht. Mein Mann ist in Lux tätig. Ich bin zu Hause. Wir leben/wohnen in Deutschland. Weil mein Mann Grenzgänger ist und angeblich nach dem europäischen Recht ab 1.1.2006 es wohl auch geht, habe ich die Geburtenzulage in Lux beantragt. Heute kam der Ablenungsbescheid. Ich hätte wohl laut Artikel 277-287 des Sozialgesetzbuches kein Recht auf die Zulage aus Lux. Denn die Zulage würde nur an die Mutter gezahlt, wenn die in Lux arbeitet oder wohnt. Weiss jemand mehr?