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Forum / Familie und Gesundheit

52 Wochen Regel  

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tremersands
5 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo,

Kann mir einer erklären wie das mit der 52wochen Regel ausgerechnet wird? Es ist doch so das sich von hinten immer " positive" Tage nachschieben...

Und weiss jemand ob man bei Arbeitslosigkeit aus dem internen reclassement automatisch ins externe reclassement kommt?

Vielen Dank für Eure Hilfe,


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Lilli49
40 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo Ulux1, es ist schon richtig das sich bei Arbeitsaufnahme immer wieder "positive " Tage nachschieben aber du musst bedenken das es sich hier um 52 Wochen innerhalb von 2 Jahren handelt.

Und nein man kommt nicht automatisch ins externe reclassement.


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tremersands
5 Messages

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9 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antwort! !!


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elfe
116 Messages

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9 Jahren  ago  

Deine Fragestellung ist etwas unklar. Bist du jetzt um Reclassement externe und arbeitslos? Dann war man früher raus aus dem System. Die wollten an der Regelung was ändern, ob dies schon so ist, weiss ich nicht. Oder bist du krank und möchtest interne oder extern?


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tremersands
5 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo elfe,

Ich bin krank geschrieben seit Juni u gehe im April wieder arbeiten. Seit 4 Jahren bin ich im internen reclassement. Meine Abteilung wird im Herbst aufgelöst u ich somit wahrscheinlich arbeitslos. Daher die Frage, ob ich dann vom internen ins externe reclassement komme.. Oder einfach raus bin aus Lux... Sorry für die unübersichtliche Schreibweise vorher u vielen Dank für die Hilfe! !!


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Hallo schau mal auf dem Bürgerportal Lux. - guichet - da findest du einen Passus über die berufliche Wiedereingliederung.

Da steht folgender Absatz:

"Ein in interner beruflicher Wiedereingliederung befindlicher Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit seines Arbeitgebers oder einer Massenentlassung verliert, hat das Recht, innerhalb von 20 Tagen ab dem Ende des Arbeitsvertrags die gemischte Kommission zwecks externer beruflicher Wiedereingliederung anzurufen"

Vielleicht hilft dir das ja weiter!


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tremersands
5 Messages

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9 Jahren  ago  

Hallo,

Vielen, vielen Dank für den super link! Ich weiss nich genau ob das dann in meinen Fall zutreffen wird, is ja keine Massenentlassung u auch keine komplette Einstellung der Geschäftstätigkeit der Firma. Es dreht sich da nur um 4-5 Personen...

Aber der link is sehr informativ im allgemeinen! !!

Danke