Der o.a. Sonderurlaub ist mir bekannt, nur stellt sich mir die Frage:
Wenn zwei Elternteile zu Pflegen sind, gleichzeitig oder zeitlich unabhängig voneinander, bestünde dann der Anspruch somit zweimal ? (2X5Tage)
Meines Erchtens ja - oder ?
Hallo Vera,
Danke für den Link, den ich kannte.
Leider geht genau aus diesem Artikel nicht hervor, ob 2 X 5 tage möglich sind ...
oder ich finde die entsprechende Stelle nicht?
Ich finde nur:
Innerhalb eines Beschäftigungszeitraums von 12 Monaten kann ein Arbeitnehmer maximal 5 Tage Urlaub für pflegende Angehörige nehmen.
Hmm, ich interpretiere den Text so:
Zitat: "Der Urlaub für pflegende Angehörige (congé d’aidant) ist ein Sonderurlaub von 5 Tagen, der Ihnen als Arbeitnehmer gewährt wird, damit Sie einen Angehörigen oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen können."
Und später wird aufgelistet wer alles dazuzählt. Angenommen ich bekomme im Januar 5 Tage für meinen Vater gewährt und im Juni 5 Tage für meine Mutter so wäre das jeweils ein Angehöriger.