Hallo,
ich habe 2 spezielle Fragen zum Elternurlaub. Die Suchfunktion im Forum habe ich leider schon erfolglos befragt, und die Seiten des Guichet geben mir auch keine Erkenntnis…
Folgende Situation: Ich wohne und arbeite in LUX, meine Frau wohnt und arbeitet in GER:
1. Ist es in irgendeiner Weise möglich, den Elternurlaub aus LUX und GER zusammen zu nehmen, wenn ich in LUX z.B. 12 Monate Teilzeitelternurlaub beantrage? Darf meine Frau in GER dann noch Vollzeiturlaub nehmen oder ist Sie dann auch an Teilzeit gebunden? Wenn ja, wie viel Monate?
2. Anspruch auf Elternurlaub in LUX hat man erst ab 1 Jahr ununterbrochener Tätigkeit. Was ist wenn man bei der Geburt weniger, bspw. Erst 10 Monate gearbeitet hat. Kann man dann z.B. einfach 2 Monate warten und dann den Elternurlaub beantragen?
Ich hoffe ich kann hier eine Antwort bekommen, es dürften ja genügend Leute in ähnlichen Situationen sein :bigsmile: