ich befinde mich z.Z im Teilzeit Elternurlaub. Weiß jemand wer und wann den 2. Elternurlaub in Anspruch nehmen kann? Ich hab nur Info gefunden das er bis zum 5.Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Kann der 2. Elternurlaub auch im direkten Anschluss an den 1.Elternurlaub in Anspruch genommen werden? Ich (w) arbeite in Lux. und bin nicht verheiratet. Elternurlaub in D wurde von meinem Partner nicht genommen Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen 🙂 Danke Euch....
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Hallo. Normalerweise kann der 2 Elternurlaub direkt nach Ablauf des 1. Urlaubs vom Vater genommen werden. Auf dem Formular kann man das gewünschte Datum angeben, ..., wichtig ist dass diese Anfrage rechtzeitig gemacht wurde und alle nötigen Papiere beiliegen. Bei uns war es auch so, nach meinem Teilzeit-Elternurlaub, hat mein Partner anschliessend auch den Teilzeit-Urlaub.
Hi Maria, der zweite Elternurlaub, den Du meinst (bis zum 5. Lebensjahr/vom Partner) kann der Partner aber nur nehmen, wenn auch er in Luxemburg arbeitet. Weil Du schreibst, dass der Elternurlaub in D von Deinem Partner nicht genommen wurde gehe ich jetzt mal davon aus, dass er in D arbeitet? Er kann Elternurlaub also nur den in D nehmen. Er hat keinen Anspruch auf die 6 Monate (oder 12 in Teilzeit) in Luxemburg, wenn er in D arbeitet (ist ja auch logisch). Du kannst auch nicht diese 6 Monate übernehmen (geht ohnehin nicht, auch wenn beide in Lux arbeiten würden). Der in D arbeitende Partner hätte den (längeren) Elternurlaub unmittelbar nach dem Mutterschutz nehmen müssen. Kann sein, dass aber die zwei Monate, die in D dem anderen Partner zustehen, in Anschluß an Deinen Elternurlaub noch genommen werden können.