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Forum / Arbeitswelt

Zuständigkeit des Arbeitsgerichts.  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo, vielleicht kann mir da jemand eine Antwort geben? Ich wurde aus meiner Firma entlassen, habe sehr viele Überstunden, und noch meinen ganzen Urlaubanspruch,sogar noch vom vorigen Jahr, den ich aus betrieblichen Gründe nicht Nehmen konnte. Mein Arbeitgeber weigert sich diese Zeiten zur Kündigungsfrist anzurechnen, geschweige den Auszuzahlen. Ich bin jetzt soweit, das ich Ihn vor dem Arbeitsgericht Verklagen will ( muß ). Da ich in Deutschland wohne, stellt sich jetzt die Frage der Zuständigkeit des Gerichts, Luxemburg oder Deutschland. Auch stellt sich die Frage der Sprache im Schriftverkehr. Ich bin der Meinung, das ich meine Schreiben in Deutsch Verfassen kann, da Deutsch in Luxemburg eine geltede Amtssprache ist. Wäre für Ratschläge und Antworten sehr Dankbar.


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Alex124
136 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Soweit ich das bei einem anderen Fall mitbekommen habe, ist Lux dafuer zustaendig. Wenn du in einer Gewerkschaft bist, frag mal dort nach. Je nach dem welche, kuemmern die sich um alles und machen auch entsprechend Druck.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

Schließ mich Alex 124 an. Und beeil dich und verliere keine Zeit. Geh zur Gewerkschaft und werde dort auch Mitglied. Ist sowieso für jedermann nötig wenn man an die Zukunft denkt.