logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Zuschuss für den Arbeitgeber bei Bereitstellen eines höhenverstellbaren Schreibtisches  

Profilbild von
jofifra
2 Messages

Offline

8 Monaten  ago  

Hallo zusammen, in unserem Betrieb kommen immer mehr Kollegen mit Attest vom Arzt für einen höhenverstellbaren Schreibtisch. Kann man hier in Luxemburg eine Förderung für solche Tische beantragen? Wenn ja, wo muss man das tun? Vielen Dank schon mal für die Antworten 🙂


Profilbild von
Vera79
1760 Messages

Offline

8 Monaten  ago  

Es gibt für KMU und SME spezielle Förderungen die man beantragen kann. 

Der Umfang der Beihilfe darf nicht höher sein als:

  • 20 % der förderfähigen Kosten im Falle von kleinen Unternehmen;
  • 10 % der förderfähigen Kosten im Falle von mittleren Unternehmen.

Die maximale Höhe unter Berücksichtigung des Anreizeffekts erfolgt gemäß der „De-minimis“-Verordnung Nr. 1407/2013. Die maximale Höhe für jeden nachträglichen Antrag, das heißt ohne Anreizeffekt, beträgt 20.000 Euro für kleine Unternehmen und 10.000 Euro für mittlere Unternehmen. Nachträgliche Beihilfeanträge sind spätestens ein Jahr nach dem Auszahlungsdatum einzureichen.

Für jedes Investitionsvorhaben muss die Höhe der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.


Profilbild von
jofifra
2 Messages

Offline

8 Monaten  ago  

Vielen Dank für die Info.