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Forum / Arbeitswelt

Zusätzliche rurlaubstag, aber nicht für über 50Jährige ?!  

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SnoopyDog
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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

 

inzwischen ist raus, dass es ja einen zusätzlichen Urlaubstag gibt.

Ausgenommen alle Arbeitnehmer ab 50 aufwärts, da es ab dem 50. Lebensjahr es eien Tag mehr Erholungsurlaub gibt.

Die Frage: Ist dies fair den älteren Arbeitnehmern gegenüber?!

Wie seht Ihr dass.

Finde es irgendwie seltsam

 

L.G.


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foxi1000
235 Messages

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6 Jahren  ago  

Hallo,

den einen Tag mehr gibt es auch nur wenn man die gesetzlichen 25 Tage Urlaub hat. Und ab 50 hätte man dann sowieso schon 26 Tage Urlaub.....oder sehe ich das falsch?

Gruss

 


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info
3715 Messages

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6 Jahren  ago  

Es wurde der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch um einen Tag erhöht, dieser Mindesturlaubsanspruch ist altersunabhängig. Somit gibt es nach dem Gesetz für >50 auch keinen Tag mehr nach dem Gesetz, wenn es diesen gibt handelt es sich um eine zusätzliche Regelung zwischen AG/AN oder den Tarifpartner.

Somit kann der AG diesen Tag einfach verrechnen sobald man heute bereits mehr Urlaubstage hat als gesetzlich vorgesehen und es sonst keine anderweitige Vereinbarungen gibt.

Kann man auf guichet.lu unter Urlaub nachlesen.


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peet70
35 Messages

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6 Jahren  ago  

Wenn der gesetzliche Urlaubsanspruch sich um einen Tag erhöht, heisst dies nicht, dass die (tarif-)vertraglichen vereinbarten Urlabstage für verschiedene Alterstufen sich automatisch mit erhöhen, leider schlecht gemacht.


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 280 Messages

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6 Jahren  ago  

Das ist nicht schlecht gemacht, sondern war die Intension. Es geht ja nicht darum denen, die ohnehin schon viel Urlaub haben, noch mehr zu geben, sondern den Mindesturlaub anzuheben.

In diesem Zusammenhang argumentiert auch die ABBL, dass die Banken den zusätzlichen Tag nicht gewähren sollen obwohl der Tarifvertrag Mindesturlaub + 8 "Ruhetage" vorsieht. Da wird es noch Auseinandersetzungen mit den Gewerkschaften geben.


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peet70
35 Messages

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6 Jahren  ago  

Im Bankentarifvertrag wird der gesetzliche Urlaubsanspruch für die U45 erwähnt. Dieser erhöht sich somit von 25 auf 26.

Für die 45-49 sieht der B-TV einen Anspruch von 25,5 Tagen vor. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestanspruches von 25 auf 26 Tage hat für diese Altersgruppe zur Folge, dass (nur) ein 1/2 zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird.

Für die Gruppe der Ü50, für die bisher 27,5 Urlaubstage vorgesehen waren, AENDERT SICH NICHTS, der Abstand wird lediglich kleiner.

 

 


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 280 Messages

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6 Jahren  ago  

Wie gesagt: Die ABBL hat da eine andere Meinung:

https://www.wort.lu/de/business/urlaubstage-abbl-gegen-giesskannenprinzip-5ca3290dda2cc1784e3411ec