Hallo zusammen,
wie der Titel schon sagt, interessiert mich wie es mit Rückzahlungsforderungen für Lehrgangsgebühren in Luxemburg (durch den Arbeitgber) ausschaut, wenn man als Arbeitnehmer das Unternehmen freiwillig verlässt. Es geht ausschließlich um Lehrgänge, zu denen man vom Unternehmen entsandt wird, nicht um private, die bezuschusst werden?
In Deutschland ist der Fall klar - es muss eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder separat vermerkt sein.
Aber wie ist es in Luxemburg?
Ich hab folgendes gefunden: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/enseignement-formation/formation-adultes/professionnelle/formation-infpc/#panel-11 Aber hier geht m.E. eher um Bezuschussung (privat) als um Lehrgänge, zu denen man entsandt wird.
Können Lehrgangskosten ebenfalls zurückgefordert werden? Falls ja, muss hier eine entsprechende Klausel vermerkt bzw. separat unterschrieben werden? Bis zu welchem Zeitpunkt können diese Kosten zurückverlangt werden? Spielt die Lehrgangsdauer hier eine Rolle? Können auch Spesen (Fahrtkosten, Hotel, …) sowie die entgangene Arbeitszeit zurückverlangt werden, oder lediglich die eigentlichen Lehrgangskosten? Wie schaut es bei betriebsinternen Lehrgängen aus? Könnte hier eine pauschale angesetzt werden?
Hat jemand Quellen zu Gesetzen wo dies vermerkt ist?
Danke schonmal für eure Antworten und Gruß