Ich bin dafür die Diskussion an dieser Stelle zu beenden.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Und vielleicht gibt's in 4-5 Jahren gar keine Telekom mehr oder gar keine Handys mehr ???? Ich glaube ich ziehe dann nach Luxemburg und überlege mir wo ich welche Steuern zahle, also, rein theoretisch, und beantrage eine Telefonzelle bei einer der 37 Krankenkassen die es dann in L geben wird .... hoffentlich ... so rein theoretisch. Welches Formular wird das dann wohl sein ??? Weiss das schon jemand?
Natürlich "gibt es" Roaming noch. Es kostet in der EU nur nix mehr zusätzlich 😉
Die Aussage "Roamning wurde abgeschafft" ist technisch gesehen nicht richtig. Wenn du z. B. eine SIM-Karte von POST Lux. hast und nach Trier fährst, gibt es das POST-Netz nicht. Wenn du dann ein deutsches Netz wählst, ist das Roaming.
Und ja, das Roaming muss man einschalten! Das Handy weiß nicht, dass das Roaming kostenlos ist, deshalb ist es standardmäßig oft deaktiviert.
Wenn du nicht im Heimatnetz bist, ist es Roaming, egal ob EU oder nicht.
die Frage ist ob ein Anbieter in L. noch Kunden annimmt die die meiste Zeit nicht im luxemburger Netz eingeloggt sind. Momentan gilt wohl die Regel dass man mindestens ein mal am Tag in dem Netz eingeloggt sein muss in dem die Sim Karte ausgegeben wurde. Wie flexibel die Anbieter sind weiss ich nicht.
Oh Mann, du musst noch viel lernen um richtig gut zu trollen: Dadurch dass du das schreibst bekommen wir doch gerade deine Aufmerksamkeit und werden nicht wütend. Ist das bitter ... aber erst in 4 - 5 Jahren, theoretisch. Ohne Roaming und mit Steuerhinterziehung der von dir erwähnten Zuckersteuer in Luxemburg.
Teepay, es reicht jetzt!!! Solch einen Ton brauchen wir hier im Forum nicht! Vera79 und ich sind langjährige Forumsmitglieder und lassen uns von einem Grünschnabel wie dir nicht beleidigen! Also bitte ich dich, dich aus diesem Forum zurück zu ziehen oder deinen Ton zu mässigen und den Gehalt deiner Fragen mal zu überdenken....
@ Teepay1: ich finde dein Anliegen berechtigt, sich frühzeitig über Prinzipien zu informieren, auch wenn sich die konkrete Ausgestaltung natürlich noch ändern kann. Es gibt nämlich in der Tat in diversen Bereichen etliche und zT massive Unterschiede zwischen L und D. Auch wenn du es vielleicht nicht hundertprozentig korrekt ausgedrückt hast, hast du einen ganz eklatanten und aus meiner Sicht nicht hinnehmbaren Punkt angesprochen:
Deutsche Mobilfunkgesellschaften stellen nämlich seit Abschaffung der Roaming-Gebühren in diesem Jahr ausländischen Mobilinternetnutzern kaum Kapazitäten zur Verfügung. Ich habe seit ca. 5 Jahren einen Handy(-internet-)vertrag bei einer luxemburgischen Gesellschaft, die es mir erlaubt in nahezu ganz Europa mobil ins Internet zu gehen (Pauschalgebühr bis zu einer bestimmten Datenobergrenze). Das hatte 4,5 Jahre wunderbar funktioniert. In D hatte ich damit so gut wie immer (also seit Einführung) 4G (LTE) davor 3G (UMTS). Doch ohne irgendwelche Verträge zu ändern, musste ich ab etwa Mitte diesen Jahres zusehen (also dem Wegfall der Roaming-Gebühren), wie ein Nutzer eines deutschen Mobilfunkvertrages nichtmal 1m neben mir in D stand und bei ihm 4G problemlos funktionierte, bei mir jedoch noch nicht einmal eine Verbindung zustande kam (hatte noch nicht mal 3G, geschweige denn 4G), die Seite lud sich zu langsam und es kam zu einem Time-Out. Und dies war keine Ausnahme, sondern ist der Regelfall. In Oesterreich zB. habe ich auch nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren kein Problem mit 4G. Dies ist ein Skandal. Denn auch alle meine Bekannten, die einen luxemburgischen Vertrag haben, haben dasselbe Problem in D. Es ist juristisch zu überprüfen (sofern nicht bereits geschehen), ob dieses Verhalten der deutschen Mobilfunkbetreiber rechtlich zulässig ist und gegebenenfalls müssen die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Diese juristischen Auseinandersetzungen sind überhaupt nicht meine Welt. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass bereits Anklage vor einem ordentlichen Gericht erhoben wurde, da dies ja sehr viele Leute betrifft. Falls noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden, mit welcher konkreten juristischen Vorgehensweise ist diese Problematik am sinnvollsten anzugehen ?