Die maximale Laufzit eines befristeten Vertrages beträgt 24 Monate einschließlich Verlängerung. Spetielle Bestimmungen gibt es für Arbeiten mit saisonalem Charakter.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann höchstens zweimal verlängert werden. Eine Verlängerung muss in einer Klausel im ursprünglichen Vertrag vermerkt sein.
Der Arbeitsvertrag endet rechtsmäßig mit dem vereinbarten Vertragsende. Eine vorzeitige Auflösung ist nur während der Probezeit sowie bei Vorliegen schwerwiegender Gründe einer der beiden Vertragsparteien oder aber im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Musst mal gucken, in dem Artikel sind unten noch Links....
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3052