Guten abend! Hätte eine Frage an die Forumsmitglieder: Gibt es noch diesen "Differenzlohn" der von Seiten des Staates in Lux. gezahlt wird, wenn man z.B. seinen bisherigen Job verliert, dann aber einen anderen, schlechter bezahlten Job in Lux. erhält? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und trifft dies auch zu wenn man von einer Vollzeitstelle zu einer Teilzeitstelle wechselt (evtl. aus gesundheitlichen Gründen)? Im Voraus - Danke für Eure Hilfe!
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
12 Jahren ago
Guten Morgen.
Auch in diesem Fall kann als erste Anlaufstelle wieder das Bürgerportal de Guichet empfehlen.